Gesundmeldung

Angaben zur Person



Arbeitsunfähigkeit
Anstaltspflege
Allgemeine Daten

Hinweis

Ist man arbeitsunfähig und befindet sich nachweislich in ärztlicher Behandlung, bleibt ein ärztlich festgestellter Krankenstand aufrecht. Der behandelnde Arzt ist in der Folge für die Gesundmeldung bei der ÖGK zuständig.

Es ist aber auch möglich, sich während oder nach ärztlicher Behandlung selbst gesund zu melden. Dazu geben Sie uns bitte Ihre Daten für die Gesundmeldung bekannt.

Wir behalten uns vor, für die Anerkennung der Gesundmeldung Behandlungsnachweise anzufordern.

Ihre Krankenstandsbescheinigung können Sie mit der ID Austria abrufen und ausdrucken:

  • Meine ÖGK