Kieferregulierungen und Zahnspangen sind dann eine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wenn sie Schäden für die Gesundheit verhindern und sie nicht ausschließlich der Kosmetik dienen.
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Kieferregulierungen und Zahnspangen sind dann eine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wenn sie Schäden für die Gesundheit verhindern und sie nicht ausschließlich der Kosmetik dienen.
Rückfragen zur Zahnspange
Rückfragen zur Zahnspange
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Rückfragen zur Zahnspange
Kieferregulierungen können sinnvoll und notwendig sein. Es ist wichtig für das Kauen und Abbeißen wie auch für das Sprechen, dass das Gebiss richtig funktioniert. Bei manchen Fehlstellungen geht es auch darum, künftige Beschwerden der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur oder des Zahnfleisches zu vermeiden.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die ÖGK bei schweren Kieferfehlstellungen unter bestimmten Bedingungen die gesamten Kosten für die Zahnspange. Bei Besuch einer Wahlzahnärztin oder eines Wahlzahnarztes ist eine Kostenerstattung möglich. Eine „Gratis-Zahnspange“ kann abnehmbar oder festsitzend sein.
Zur "Gratis-Zahnspange" gehört neben der kostenlosen kieferorthopädischen Beratung und Feststellung des Schweregrades Folgendes:
Für beide Leistungen gilt: Die Zahnspange muss medizinisch notwendig sein. Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistungen der Sozialversicherung.
Ob ein Kind noch eine frühkindliche Behandlung mit abnehmbarer Zahnspange bekommt oder eine festsitzende Zahnspange, hängt von der Entwicklung des Kiefers ab. Die Altersgrenzen können sich daher etwas verschieben. Fix ist jedoch die Alters-Obergrenze (18. Geburtstag). Spätestens bis dahin muss die Behandlung begonnen haben.
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index (IOTN - Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Dieser Index nimmt eine Einteilung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die neue Kassenleistung.
In den FAQs finden Sie Details zu schweren Fehlstellungen.
Bei einer Fehlstellung, die geringer als IOTN 4 oder 5 ist, ist eine "Gratis-Zahnspange" nicht möglich. Die ÖGK überprüft aber, ob Sie andere Kostenzuschüsse erhalten können. Es gelten die generellen Bestimmungen zur Zahnspange.
Bitte setzen Sie die Behandlung auf jeden Fall fort. Wenn die Patientin bzw. der Patient die Anspruchsvoraussetzungen (Alter, IOTN 4 oder 5) erfüllt und ein entsprechender Antrag bei der ÖGK gestellt wird, ist ein Wechsel in die neue Leistung möglich. Die Anspruchsvoraussetzungen sind durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt zu bestätigen.
Ja. Die ÖGK prüft im Einzelfall, ob eine Kostenerstattung möglich ist. Wenn ja, erstattet sie für kieferorthopädische Leistungen 80 Prozent des gültigen Kassentarifes (nicht des Rechnungsbetrags). Diese Kostenerstattung darf das tatsächlich von Ihnen entrichtete Honorar jedoch nicht übersteigen.
Eine Kostenerstattung ist nur bei Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten, Wahlkieferorthopädinnen und Wahlkieferorthopäden möglich, welche bereits zu Beginn der Behandlung über die nötige Ausbildung und Erfahrung verfügen. Das wird von der ÖGK geprüft. Fragen Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt, ob das der Fall ist.
Bitte beachten Sie: Es gibt auch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die gleichzeitig Wahlkieferorthopäden sind. Hier gelten bei festsitzenden Zahnspangen ebenfalls die eben beschriebenen Grundsätze in der Kostenerstattung.
Sind die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllt, gilt:
Bitte beachten Sie: Manche Vertragskieferorthopädinnen und Vertragskieferorthopäden sind gleichzeitig Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte. Wenn Ihr Kind eine abnehmbare Zahnspange bekommt und keinen Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange hat, gelten hier die Bedingungen wie bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt. Das heißt: Sie müssen Ihre Rechnung zur Kostenerstattung mit dem Service Rechnung einreichen an uns schicken. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt, ob sie/er die abnehmbare Zahnspange als Vertragszahnärztin/arzt oder als Wahlzahnärztin/arzt erbringt.
Für festsitzende Zahnspangen gibt es keinen Vertrag mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Die ÖGK leistet aber einen Zuschuss von höchstens EUR 821,80 (Tarif 2026) pro Behandlungsjahr, wenn die Rechnung für ein Behandlungsjahr zur Gänze bezahlt wurde.
Egal ob abnehmbare oder festsitzende Zahnspange: Generelle Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der ÖGK ist, dass der Therapie-Vorschlag bei der ÖGK eingereicht und vom Zahnmedizinischen Dienst bewilligt wird. Die Einreichung übernimmt meist der behandelnde Zahnarzt. Fragen Sie zur Sicherheit nach.
Sind die Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ nicht erfüllt, gilt:
Etwaige Kostenbeteiligungen sind vor Beginn einer Behandlung - egal ob bei Vertrags- oder Wahlzahnärztinnen und -zahnärzten – von der ÖGK zu bewilligen!
Sie können Ihre Rechnung unter dem Service Rechnung einreichen an uns schicken.
Frühkindliche Behandlung: bei Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, die einen Kassenvertrag mit der ÖGK haben oder bei Einrichtungen der ÖGK.
Festsitzende Zahnspangen: bei Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, die einen Kassenvertrag mit der ÖGK haben oder Einrichtungen der ÖGK.
Ja, dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Frühkindliche Behandlung (Kinder bis ca. 10 Jahre)
Festsitzende Zahnspange (Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Unter dem Service Rechnung einreichen können Sie Ihre Rechnung an uns schicken.
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index (IOTN - Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Dieser Index nimmt eine Einteilung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange.
Hier sehen Sie Beispiele für die häufigsten Fehlstellungen.
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Liste der niedergelassenen Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden mit Kassenvertrag sowie Vertragsinstitute. Anbieter der "Gratiszahnspange".
Informationen zur festsitzenden Zahnspange