Ärztlich verordnete und erstattungsfähige Heilmittel unterhalb der Rezeptgebühr werden seit 1. Jänner 2026 erstmals bei der Berechnung der Obergrenze berücksichtigt. Dadurch erreichen Versicherte die Befreiung von weiteren Rezeptgebühren früher – bei unveränderter Zahlung in der Apotheke. Die Anrechnung erfolgt automatisch im Hintergrund.
Weitere Entlastung bis 2029
Die Rezeptgebührenobergrenze sinkt schrittweise von 2 % auf 1,625 % des jährlichen Nettoeinkommens. Das bringt zusätzliche Vorteile für chronisch Kranke und einkommensschwächere Versicherte.
Unbürokratisch & automatisch
Alle Anpassungen werden elektronisch und ohne Antrag umgesetzt. Die ÖGK stärkt damit den leistbaren Zugang zu Heilmitteln und sorgt für soziale Sicherheit – heute und in Zukunft.
Hier finden Sie nähere Infos zur Rezeptgebühr.