DRUCKEN

Rezeptgebühr eingefroren – spürbare Entlastung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hält die Rezeptgebühr auch 2026 stabil bei 7,55 Euro. Gleichzeitig wird die Rezeptgebührenobergrenze verbessert, wovon besonders Menschen mit hohem Heilmittelbedarf profitieren.


Ärztlich verordnete und erstattungsfähige Heilmittel unterhalb der Rezeptgebühr werden seit 1. Jänner 2026 erstmals bei der Berechnung der Obergrenze berücksichtigt. Dadurch erreichen Versicherte die Befreiung von weiteren Rezeptgebühren früher – bei unveränderter Zahlung in der Apotheke. Die Anrechnung erfolgt automatisch im Hintergrund.

Weitere Entlastung bis 2029

Die Rezeptgebührenobergrenze sinkt schrittweise von 2 % auf 1,625 % des jährlichen Nettoeinkommens. Das bringt zusätzliche Vorteile für chronisch Kranke und einkommensschwächere Versicherte.

Unbürokratisch & automatisch

Alle Anpassungen werden elektronisch und ohne Antrag umgesetzt. Die ÖGK stärkt damit den leistbaren Zugang zu Heilmitteln und sorgt für soziale Sicherheit – heute und in Zukunft.

Hier finden Sie nähere Infos zur Rezeptgebühr.

Zuletzt aktualisiert am 03. Februar 2026