Ab 01.06.2025 ändert sich die Prüfung der Dienstgeber- und Versichertendaten im Rahmen der Antragstellung der zwischenstaatlichen Bescheinigungen (Antrag E1 bis E5).
Was ändert sich?
In Zukunft erfolgt die Prüfung der Daten nicht mehr anhand der übermittelten Antragsdaten. Stattdessen greift die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig auf bereits im System gespeicherte Daten zurück, sofern diese Daten vorhanden sind. Falls dies nicht der Fall ist, werden weiterhin die Antragsdaten zur Prüfung herangezogen.
Was bedeutet das für Sie?
Durch diese Änderung beschleunigt sich der gesamte Prozess der Antragsverarbeitung und Ausstellung der zwischenstaatlichen Bescheinigungen. Die Anzahl der Ablehnungen wird dadurch reduziert.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten rechtzeitig im System der ÖGK erfasst sind - dies garantiert eine reibungslose Bearbeitung.
Autorin: Heidrun Biermann/ÖGK