Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist bei der Harmonisierung der Leistungen für ihre Versicherten auf Kurs: Durch konstruktive Gespräche mit den jeweiligen Bundesinnungen der Wirtschaftskammer Österreich konnte das gemeinsame Ziel von bundesweit einheitlichen Lösungen weiter vorangetrieben werden. Ein neuer Gesamtvertrag garantiert seit 01.01.2023 erstmals eine österreichweit flächendeckende Sachleistungsversorgung im Bereich Perücken.
Die mit der Bundesinnung der Friseure und Perückenmacher erzielte Einigung regelt die Versorgung der Anspruchsberechtigten der ÖGK mit Perücken aus synthetischem Haar, Mischhaar bzw. Echthaarperücken.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen für die Vertragsvergabe garantieren eine qualitative Sachleistungsversorgung. Die bisher in einigen Bundesländern fällige Vorfinanzierung durch die Versicherten entfällt. Mit Stand Februar 2023 verzeichnete die ÖGK bereits 38 Vertragspartnerinnen und Vertragspartner mit 45 Standorten österreichweit.
Der Gesamtvertrag stellt eine flächendeckende, qualitative Sachleistungsversorgung in allen Bundesländern nach medizinisch festgelegten Indikationen und Leistungen ohne Zuzahlungen für die Anspruchsberechtigten sicher.
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel wendet die ÖGK jährlich rund 650 Millionen Euro für ihre Versicherten auf. Für die Perückenversorgung werden rund 4 Millionen Euro für rund 7.400 Patientinnen und Patienten aufgewendet.
Foto (v.l.n.r.): TFV Mst. Johann Mayrhofer (ÖGK), Mst. Peter F. Pfister (WKÖ), FBL Mag. Harald Herzog (ÖGK)
Credit: ÖGK