DRUCKEN

Elektronische Zustellung: Digitaler Postverkehr

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 3/Februar 2023


Ob mit dem Notebook oder dem Smartphone – die elektronische Zustellung ­(e-Zustellung) ermöglicht Ihnen, behördliche Schriftstücke elektronisch abzurufen. In Ihrem digitalen Postkorb haben Sie jederzeit den Überblick über erhaltene Schreiben, Bescheide oder sonstige Schriftstücke – und das alles per Klick oder Touch, immer und überall abrufbar. 

Das elektronische Postfach überträgt alle Vorteile des klassischen Briefes in das Internet und ermöglicht so einen sicheren und verlässlichen Schriftverkehr auf digitalem Weg. Das Service ist vollkommen kostenlos. 

Basis für die e-Zustellung ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG), welches am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt nehmen die Behörden Zustellungen elektronisch vor, sofern die Adressatin bzw. der Adressat bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet ist. Zudem sind gemäß § 1b E-GovG auch alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber dazu verpflichtet an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

So funktioniert die e-Zustellung

Ist ein behördliches Schreiben an Sie in Vorbereitung, wird vor dem Versand automatisch überprüft, ob eine e-Zustellung möglich ist. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie Ihr Schreiben auf elektronischem Weg. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie Ihr Schreiben gedruckt per Post. 

Geht ein Schreiben elektronisch in Ihrem Postkorb ein, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS. Sie können sich anschließend auf dem Portal einloggen und das Dokument abrufen.

Vorteile

  • Kostenloses elektronisches Postfach
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • Sieben Tage – 24 Stunden geöffnet
  • Keine "gelben Zettel"
  • Weltweit erreichbar
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Anmeldung

Melden Sie sich im Unternehmensserviceportal (USP) an und aktivieren Sie die e-Zustellung im Bereich "MeinPostkorb". Unternehmen, die FinanzOnline nutzen, wurden automatisch für die e-Zustellung freigeschaltet. Sie können ihre hinterlegten Daten jederzeit im USP überprüfen und anpassen.

Holen Sie sich noch heute Ihr elektronisches Postfach.

Fragen-Antworten-Katalog

Weitere Informationen, Hilfe für Unternehmen und Bevollmächtigte sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

Fragen-Antworten-Katalog zur e-Zustellung

Ansprechperson

Bei Problemen mit dem digitalen Postkorb wenden Sie sich bitte an den Support des Bundesrechenzentrums. 

Support des Bundesrechenzentrums
Telefon: 050 233 733
E-Mail: info@usp.gv.at 

Autor: Matthias Berger/ÖGK