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Wohnraumbewertung: Neue Quadratmeterwerte ab 01.01.2023

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 15/Dezember 2022


Ab 01.01.2023 sind bei der Berechnung des Sachbezuges für Wohnraum die nachfolgenden Richtwerte anzuwenden.

Bundesland Richtwert
Burgenland € 5,61
Kärnten € 7,20 
Niederösterreich € 6,31
Oberösterreich € 6,66
Salzburg € 8,50
Steiermark € 8,49
Tirol € 7,50
Vorarlberg € 9,44
Wien € 6,15


Stellt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen (§ 5 Richtwertgesetz). Die je Bundesland unterschiedlichen Richtwerte bilden die Berechnungsbasis für den Sachbezug.

Nähere Erläuterungen zur Sachbezugsermittlung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Autor: Matthias Berger/ÖGK