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ÖGK beschließt neuen Hebammen­gesamtvertrag

Regelung auf Top-Niveau


Eine weitere wichtige Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Österreich gelingt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im November 2022: Mit dem neuen Hebammengesamtvertrag werden bundesweit 266 Planstellen geschaffen. Als Schlüssel dient der bundesweit beste Versorgungsgrad!

Einmal mehr wird die ÖGK ihrem zentralen Anspruch gerecht: einheitliche Leistungen für alle ihre Versicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen oder Wohnort. Dafür steht beispielhaft nun auch ein neuer, modernisierter Hebammengesamtvertrag. Er bringt zugleich auch eine zentrale Leistungsverbesserung: Erstmals bekommen alle Frauen im Land bereits ab der 32. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Hebammenberatung.

Moderne Vertragsformen

Eine Vollzeitstelle umfasst 32 Betreuungsstunden, wodurch sich inklusive administrativer Tätigkeiten ein Umfang von rund 40 Wochenstunden ergibt. Hebammen können aber auch Verträge über 10, 20 oder 30 Wochenstunden abschließen. Der neue Vertrag ermöglicht Hebammen auch, andere Hebammen anzustellen. Neu ist die telemedizinische Betreuung, um die bestmögliche Versorgung der Versicherten auch in Ausnahmesituationen zu ermöglichen. Damit erhalten auch Hebammen neue Betreuungsmöglichkeiten der Versicherten – eine starke Aufwertung für diese wichtige Berufsgruppe.  

Telefonberatung und Tariferhöhung

Ebenso wird die – in der Pandemie geschaffene – telefonische Beratung in den Gesamtvertrag aufgenommen. Zudem gilt dann auch die verpflichtende elektronische Abrechnung. Die Vertragstarife werden nachhaltig auf ein hohes Niveau angehoben. Neben einer rückwirkenden Erhöhung der Vertragstarife für 2022 wird der Tarif in den Jahren 2023 bis 2025 schrittweise angehoben. Ab dem Jahr 2025 erfolgt zudem eine Wertsicherung des Tarifes mittels einer automatischen Tarifvalorisierung.

In Summe ein großes Paket für unsere kleinsten Versicherten und ihre Mütter.

Zuletzt aktualisiert am 02. März 2023