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Mehrfach­versicherung: Umstellung auf quartals­weise Vorschreibung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt im Bereich der mehrfach (geringfügig) Beschäftigten ihre Vorschreibemethode um. Zukünftig werden die Beiträge quartalsweise, im Nachhinein vorgeschrieben und an die Kundinnen und Kunden versendet.

Hand stapelt Münzen vor Kalender / Credit: shutter_o/shutterstock.com

Personen, die mehrfach geringfügig beschäftigt sind und deren monatliche Beitragsgrundlagen in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, sind vollversichert und haben dafür einen Pauschalbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für Personen, die neben ihrer Vollversicherung eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Bisher wurde den Versicherten einmal jährlich der Pauschalbeitrag vorgeschrieben. Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ermöglicht nun eine zeitnahe Vorschreibung des zu zahlenden Beitrages. Aus diesem Grund werden die Pauschalbeiträge quartalsmäßig vorgeschrieben.

Vorteile für die Versicherten:

  • Zeitnahe Abrechnung
  • Kein hoher Gesamtbetrag, sondern aufgeteilt auf 4 Teilbeträge
  • Möglichkeit von zeitnahen Korrekturen aufgrund fehlerhafter Meldungen durch die Dienstgeberinnen und Dienstgeber

Der Versand der Vorschreibung für Jänner 2022 bis März 2022 erfolgt erstmalig ab dem 15. Juli 2022. Die weiteren Abrechnungstermine sind: für das zweite Quartal der 17. Oktober 2022, für das dritte Quartal der 16. Jänner 2023 und für das vierte Quartal der 17. April 2023.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema mehrfache Beschäftigung.

Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2022