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Eltern-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich gewährt einen Eltern-Kind-Zuschuss (Vorsorgeheft) – ausbezahlt in drei Raten. Voraussetzung für die Auszahlung sind neben einem vollständigen Eltern-Kind-Pass auch zahnmedizinische Untersuchungen.


Weil die Gesundheit der Kinder das Wichtigste ist, hat das Land Oberösterreich einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen - ausbezahlt in drei Raten á EUR 135,--. Im Sinne der Zahngesundheit wurden zusätzlich zu den erforderlichen Eltern-Kind-Pass Untersuchungen der werdenden Mutter und des Kindes inklusive Impfungen weitere Voraussetzungen verankert. Das soll den Wert gesunder Zahne und regelmäßiger Zahnarztbesuche für Kinder aufzeigen. Der Mutter-Kind-Zuschuss muss beim Land

OÖ beantragt werden. Sämtliche Formulare (für Anträge, zahnärztliche Untersuchungsbestätigungen) sind im Vorsorgeheft des Landes OÖ enthalten. Dieses Vorsorgeheft erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin. 

 

Anträge für die drei Raten 

  • Antrag 1. Teil: Möglich mit Vollendung des 2. Lebensjahres (24. – 36. Lebensmonat) des Kindes (bestätigter MUKI-Pass bis einschl. 22. - 26. Lebensmonat inkl. vorgesehener Impfungen). Es sind keine speziellen zahnmedizinischen Kontrolluntersuchungen vorzuweisen.
  • Antrag 2. Teil: Möglich nach Vollendung des 6. Lebensjahres. Zahnmedizinisch erforderliche Bestätigung: zahnärztliche Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im letzten Kindergartenjahr bzw. im 6. Lebensjahr (zwischen 5. und 6. Geburtstag / 60. bis 72. Lebensmonat und vollständig bestätigter MUKI-Pass).
  • Antrag 3. Teil: Möglich nach Vollendung des 9. Lebensjahres. Zahnmedizinisch erforderliche Bestätigung: über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im 9. Lebensjahr (zwischen 8. und 9. Geburtstag / 96. bis 108. Lebensmonat und Auffrischungsimpfung DiTETPertPolio (Diphterie / Tetanus / Keuchhusten / Kinderlähmung) in der 3. Klasse Volksschule.

 

Information & Kontakt

Bitte reichen Sie den Antrag bei folgender Stelle ein:

Zuletzt aktualisiert am 21. März 2024