Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021. Besteht keine Zahlungsvereinbarung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), müssen nun offene Rückstände im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wieder einbringlich gemacht werden.
Fristverlängerung bis 15.07.2021
Für all jene Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage.
Ratenanträge können somit noch bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.
Nach diesem Stichtag besteht allerdings keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen des "2-Phasen-Modells" in Anspruch zu nehmen.
Die offenen Beiträge müssen dann wieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingemahnt und exekutiv betrieben werden.
Elektronischer Ratenantrag
Ratenanträge sind ausschließlich über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) zu stellen. Der elektronische Antrag steht nur noch bis 15.07.2021 zur Verfügung.
Raten werden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt. Voraussetzung ist, dass die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht werden.
"Safety-Car"-Phase
Im Sinne einer "Safety-Car"-Phase können individuelle Lösungen getroffen werden. So ist bis Ende September 2021 eine Reduktion der ersten Ratenzahlungen auf Null Euro möglich. Unsere regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beraten Sie gerne.
Beitragszeiträume ab Juni 2021
Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die Beiträge sind somit wieder wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.
Weitere Informationen
Eine umfangreiche Zusammenfassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ("2-Phasen-Modell") sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier: zum Beitrag ...
Autor: Hannes Holzinger/ÖGK