- Sozialversicherungsträger im Rahmen der gesetzlichen Verwaltungshilfe
- Behörden und Gerichte zur Erfüllung der Amtshilfepflicht
- Interessensvertretungen im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs
- Externe Dienstleister im Rahmen ihres Auftrags (Auftragsverarbeiter)