Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Vorfallerhebungsbogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und an uns zurückzuschicken.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Regelungen dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) ab § 332.