Wir müssen Ihren Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr prüfen können.
Wir brauchen von Ihnen folgende Daten:
- Angaben über Sie und andere im Haushalt lebende Personen
- Bankverbindung
- Einkommen von Ihnen und den im Haushalt lebenden Personen
- Daten zu Krankheiten und benötigten Medikamenten
- Krankheitsbedingte Ausgaben
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nur prüfen, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Regelungen dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) und in den Richtlinien der ÖGK über die Befreiung von der Rezeptgebühr.