Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie und Ihre Familienangehörigen (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Geschlecht, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Personenstand, Kontaktdaten, Wohnzeiten im Ausland)
- Angaben zu Versicherungs- und Beitragszeiten im In- und Ausland (z.B. Pflichtversicherung, Mitversicherung)
- Bankverbindung
- Einkommen und Vermögen von Ihnen und/oder Ihren Angehörigen
- Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arbeitsverhältnis
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen beruflichen Vertretung
- Angaben zur Erwerbsunfähigkeit
- Pflege von nahen Angehörigen
- Zuständigkeit einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nicht prüfen, wenn Sie die Informationen nicht bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) ab § 33.