Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie bzw. Ihrer Mitversicherten (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Leistungen aus der Sozialversicherung oder Sozialhilfe
- Angaben zu bereits in Anspruch genommenen Rehabilitations-, Kur bzw. Erholungsaufenthalten
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nur prüfen, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu sind im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) und in den Richtlinien der ÖGK über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation sowie von Leistungen im Rahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge. Weitere Regelungen sind in den Richtlinien der ÖGK über die Gewährung von „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ (§ 155 ASVG) und der „Krankheitsverhütung“ (§ 156 ASVG) enthalten.