Bewilligungsfrei sind bis auf Weiteres:
- Krankentransporte
- Röntgen- und Schnittbilduntersuchungen
- Heilbehelfe und Hilfsmittel grundsätzlich bewilligungsfrei bis EUR 1.500,-
Die Voraussetzungen für das Gewähren der Leistung sind jedoch auch während der COVID-19-Pandemie dieselben.