Es gelten folgende Nachweise:
- negativer COVID 19-Antigentest (maximal 48 Stunden alt)
- negativer COVID 19-PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
- ärztliche Bestätigung einer abgelaufenen COVID 19 Infektion (maximal 6 Monate alt)
- Nachweis neutralisierender Antikörper (maximal 3 Monate alt)
- Nachweis nach §4 Abs.18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid ausgestellt für eine nachweislich an COVID-19 erkrankte Person (maximal 6 Monate alt)
Ausnahmen nur für Notfälle und Begleitpersonen von Kindern!
Weitere COVID-Regeln
Patientinnen, Patienten und Begleitpersonen