Verordnung
Vor Inanspruchnahme der Behandlungen muss ihre behandelnde Ärztin/ihr behandelnder Arzt (Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder allgemeine/r Fachärztin/-arzt) eine auf die Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen lautende Verordnung ausstellen.
Bewilligung
Derzeit besteht keine Bewilligungspflicht, wenn die Leistung von einer Vertragsphysiotherapeutin/einem Vertragsphysiotherapeuten erbracht wird.