Dadurch entstehen Ihnen - abgesehen vom Serviceentgelt für die e-card - keine Kosten für die Inanspruchnahme von Vertragsärzten, wenn Sie Ihre e-card beim Arztbesuch vorweisen.
Innerhalb eines Kalendervierteljahres dürfen Sie grundsätzlich nicht mehrere Ärzte für Allgemeinmedizin oder mehrere Fachärzte der gleichen Fachrichtung auf Kosten der ÖGK aufsuchen.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020