Für Transporte am Urlaubs- bzw. Aufenthaltsort außerhalb des ständigen Wohnsitzes sind die allgemeinen Bestimmungen zum Thema „Transportkosten“ sinngemäß anzuwenden.
Beachten Sie: Die Kasse übernimmt keine Kosten für die Bergung ins Tal (z. B. Hubschrauber). Auch die Rückholung vom Urlaubsort (Aufenthaltsort) zum ständigen Wohnsitz (z. B. mit dem Rettungswagen, Ambulanz-Jet) ist keine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020