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Geringfügige Beschäftigung

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Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst, der den Grenzbetrag (= Geringfügigkeitsgrenze) nicht übersteigt.

Informieren Sie sich im Detail bei Ihrem Sozialversicherungsträger
Links zu den Trägern anzeigen


  • BVAEB
    Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • ÖGK
    Österreichische Gesundheitskasse
  • PVA
    Pensionsversicherung
  • SVS
    Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
‌ Zuletzt aktualisiert am 03. März 2022

Online-Services

  • Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen
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