Die Aufwertungszahl, die unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze dient, beträgt für das Jahr 2024 1,035 und wurde nunmehr mittels dem BGBI. II Nr. 407/2023 offiziell kundgemacht.
zu den Werten für 2024