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"Elektronische Unterschrift" (digitale Signatur) in der Sozialversicherung
Im Bereich der Sozialversicherung ist bei vielen Geschäftsfällen Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig. Die Unterschrift ist also formale Voraussetzung für einen gültigen Antrag.
Die digitale Signatur bildet mittels mathematisch-technischer Verfahren einen "elektronischen" Ersatz für Ihre eigenhändige Unterschrift. Durch den Einsatz entsprechender Verfahren (Verschlüsselung, hochsichere Verbindungen) bietet sie Ihnen maximale Sicherheit.
Hilfreiche Informationen rund um technische Voraussetzungen sowie nützliche Anwendungen für die digitale Signatur finden Sie zum Beispiel auf www.buergerkarte.at .