Pro Jahr lassen 100.000 Frauen eine Vorsorgemammografie durchführen. Davon müssen rund 2.000 eine weitere Abklärungsuntersuchung machen. Bei diesen Untersuchungen werden 421 invasive Karzinome entdeckt und weiterbehandelt (Quelle: 4. Evaluationsbericht BKFP, GÖG, 2023). Eine Zahl, die die Wirksamkeit qualitätsgesicherter Früherkennung eindrucksvoll unterstreicht. Dr.in Veronika Riegler, Chirurgin und programmverantwortliche Ärztin des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms „früh erkennen“, erörtert im Gespräch die Wichtigkeit des Programms und die Abläufe.

An welche Zielgruppe richtet sich das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm?

Dr.in Riegler: Das Programm richtet sich an gesunde Frauen ab 40 Jahren ohne Beschwerden und ohne familiär erhöhtes Brustkrebsrisiko. Sie können alle zwei Jahre kostenlos eine Früherkennungs-Mammografie in Anspruch nehmen. Die Hauptzielgruppe sind Frauen zwischen 45 und 74 Jahren – ihre e-card wird automatisch im Zweijahresintervall freigeschaltet, zudem erhalten sie regelmäßig eine Einladung zur Teilnahme. Frauen im Alter von 40 bis 44 Jahren können sich einmalig bei der Serviceline oder online anmelden und damit ebenfalls am Programm teilnehmen.

Kann jede programmteilnehmende Frau eine beliebige radiologische Einrichtung wählen?

Dr.in Riegler: Österreichweit stehen rund 170 zertifizierte Standorte zur Verfügung. Fünf davon werden von der ÖGK geführt: Mein Gesundheitszentrum Mariahilf, Mein Gesundheitszentrum Floridsdorf und Mein Gesundheitszentrum Favoriten in Wien. Weiters Mein Gesundheitszentrum Graz und Mein Gesundheitszentrum Klagenfurt. Eine aktuelle Übersicht der Mammografie-Institute ist online abrufbar. Damit stellen wir sicher, dass alle Untersuchungen nach einheitlichen Qualitätskriterien durchgeführt werden. Die Teilnahme ist an diese qualitätsgesicherten Einrichtungen gebunden.

Wie kann man sich als Befunderin oder Befunder zertifizieren lassen?

Dr.in Riegler: Radiologinnen und Radiologen, die im Programm befunden möchten, benötigen das ÖÄK-Zertifikat „Mammadiagnostik“. Voraussetzungen sind unter anderem die Teilnahme an einem Befunderkurs, einem multidisziplinären Kurs sowie ein Intensivbefundertraining vor Programmbeginn beziehungsweise der Nachweis einer entsprechenden Mindestfrequenz. Das Intensivbefundertraining wird derzeit kostenmäßig unterstützt. Weiterführende Informationen stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung.

Was bedeutet „Early Recall“ für Patientinnen?

Dr.in Riegler: Wenn im Screening eine Veränderung festgestellt wird, die ein kürzeres Kontrollintervall erforderlich macht, wird die e-card der Patientin entsprechend früher – nach sechs oder zwölf Monaten – wieder freigeschaltet. Die betroffenen Frauen erhalten eine Erinnerung an diese wichtige Kontrolle. Erfolgt kein Early Recall nach einer diagnostischen Mammografie, findet die nächste Untersuchung wie gewohnt auf ärztliche Zuweisung statt.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Dr.in Riegler: Das Programm kombiniert hohe medizinische Qualität mit wohnortnaher Versorgung. Die Untersuchung erfolgt in zertifizierten Einrichtungen, meist im vertrauten Umfeld einer radiologischen Ordination oder bei Bedarf in einem nahegelegenen Krankenhaus. Es besteht persönlicher Arztkontakt, ergänzende Ultraschalluntersuchungen können unmittelbar durchgeführt werden, und die Wartezeiten auf Befunde sind kurz. Auffällige Ergebnisse werden persönlich besprochen. Darüber hinaus werden sämtliche Mammografien – sowohl Screening- als auch kurative Untersuchungen – systematisch erfasst und ausgewertet. Das ermöglicht eine umfassende Qualitätssicherung. Auch ein risikoadaptiertes Screening ist im Rahmen der geltenden Indikationenliste möglich. In Bezug auf Sensitivität und Spezifität übertrifft das Programm die EU-Benchmarks deutlich.

Gibt es Informationsmaterial für Ordinationen?

Dr.in Riegler: Ja, auf der Website von „früh-erkennen“ stehen umfassende Materialien zur Verfügung – darunter Folder in mehreren Sprachen, Informationen in leichter Sprache, Poster sowie spezifische Informationen für Ärztinnen und Ärzte. Bei Fragen unterstützt zudem die Serviceline telefonisch unter 0800 500 181 oder per E-Mail.

Wie erfolgt die Zuweisung zur diagnostischen Mammografie?

Dr.in Riegler: Die Indikationenliste regelt klar die Voraussetzungen für eine diagnostische Mammografie. Sie ist online abrufbar und bildet die verbindliche Grundlage für Zuweisungen.

Kann eine Patientin direkt zum Screening zugewiesen werden?

Dr.in Riegler: Ja, in diesem Fall ist als Diagnose „BKFP“ anzugeben. Voraussetzung ist, dass die e-card der Patientin zum Untersuchungszeitpunkt freigeschaltet ist. Dies kann über die „Check-token“-Funktion überprüft werden.

Was ist beim Zuweisungsgrund „sonstige medizinische Indikation“ zu beachten?

Dr.in Riegler: In diesem Fall ist das radiologische Institut verpflichtet, die Zuweisungskopie samt Diagnose an das Programm zu übermitteln. Seit 2025 erfolgt dies über die webbasierte FTAPI-Lösung, die eine sichere und kostenfreie Datenübertragung ohne zusätzliche Software ermöglicht.

Wie kann der aktuelle BKF-Leistungsanspruch im Web-GUI abgefragt werden?

Dr.in Riegler: Das entsprechende Vertragspartner-Handbuch für die Web-GUI steht im SV-Portal zur Verfügung. Dort ist die Abfrage des aktuellen Leistungsanspruchs detailliert beschrieben und wird Schritt für Schritt erklärt.

Servicelinks dazu: