Mit 01.03.2026 tritt ein neues Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Brasilien in Kraft. Es wurde am 20.01.2026 im Bundesgesetzblatt III Nr. 12/2026 verlautbart.

Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften kann mittels elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) gestellt werden. Ein ausfüllbares PDF-Formular steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Das vollständige Abkommen, die dazugehörige Durchführungsvereinbarung sowie weiterführende Informationen finden Sie über die Links in der rechten Navigationsleiste.

Autor: Mag. Daniel Leitzinger/ÖGK