Wie nutzen Versicherte die ambulante Versorgung? Eine ÖGK-Umfrage unter 1.009 Versicherten liefert Einblicke in Arztwahl, Terminanfragen und Wartezeiten bei Allgemeinärzt*innen und Fachärzt*innen. Die Ergebnisse bestätigen die zentrale Rolle der Kassenmedizin und bieten wertvolle Daten für eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte Versorgungsgestaltung.
Studie zur Versorgung: Wie nutzen Versicherte Kassenordinationen?
Wie häufig fragen Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Termine bei Kassenärztinnen und Kassenärzten an? Weshalb suchen sie eine Praxis auf? Wie lange müssen sie warten? Antworten auf diese praxisrelevanten Fragen liefert eine aktuelle Umfrage der ÖGK zur ambulanten Versorgung.
Befragt wurden 1.009 Personen, national repräsentativ ab 16 Jahren aus allen Bundesländern und Bildungsschichten, beiderlei Geschlechts. Die Online-Befragung wurde im Oktober 2025 in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut marketmind durchgeführt. Ziel war es, ein differenziertes Bild zu Terminanfragen, Wartezeiten, Arztwahl und Anlässen für Arztbesuche bei Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern sowie Fachärztinnen und Fachärzten zu gewinnen – und damit eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgung zu schaffen.
Allgemeinmedizin: Hohe Nachfrage und zentrale Rolle
Die Ergebnisse bestätigen die Schlüsselrolle der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Besucht eine Patientin bzw. Patient eine Arztordination, wird in der Regel vorab ein Termin vereinbart. Auch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Laut der Studie vereinbaren rund acht von zehn der Befragten bei ihrer praktischen Ärztin bzw. ihrem Arzt einen fixen Zeitpunkt. Die Wartezeiten sind durchwegs gering: Die Hälfte bekommt den Termin innerhalb von drei Tagen, 28 Prozent sogar innerhalb eines Tages. Dabei gibt es regionale Unterschiede: In Salzburg (82 Prozent) und Niederösterreich (81 Prozent) wurden am häufigsten Termine angefragt, im Burgenland (70 Prozent), in der Steiermark (71 Prozent) und in Kärnten (72 Prozent) hingegen seltener.
Die Marktforschung unterstreicht die starke Position der Kassenversorgung: 87 Prozent der Befragten suchten bei ihrem letzten Arztbesuch eine Kassenärztin oder einen Kassenarzt auf, im Gegensatz dazu wählten 13 Prozent einen Wahlarzt-Besuch. Auffällig: Personen zwischen 16 und 29 Jahren gehen etwas häufiger zu Wahlärztinnen und Wahlärzten als die Generation 60+.
Gründe für Arztbesuche und regionale Unterschiede
Die Anlässe für Arzttermine variieren deutlich. Jüngere Personen besuchen häufiger die Praxis zwecks Routine- und Vorsorgeuntersuchungen (allgemeine Abfrage). Mit zunehmendem Alter werden Termine zur Verschreibung von Medikamenten oder Heilbehelfen wichtiger. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Tirol dominieren akute Beschwerden oder Notfälle als Gründe für einen Arztbesuch (über die Hälfte aller Nennungen). In Wien und Niederösterreich stehen Verschreibungen stärker im Vordergrund.
Fachärzt*innen: Routineuntersuchung Anlass Nummer eins
Auch im fachärztlichen Bereich ist die Nachfrage hoch: Für eine Untersuchung bei HNO-, Augenmedizin und Co. organisieren sich sieben von zehn Patientinnen und Patienten einen fixen Termin, für den ein Drittel dann auch nur sieben Tage warten muss. In Salzburg und Wien besteht mit 79 bzw. 77 Prozent der Befragten eine hohe Nachfrage. Tirol liegt mit 59 Prozent deutlich darunter. Besonders positiv: 32 Prozent erhalten einen Facharzttermin innerhalb von sieben Tagen. In Niederösterreich und Wien betragen die Wartezeiten oft nur einen Tag. Der häufigste Anlass für einen Termin in einer Facharztpraxis sind Routineuntersuchungen, gefolgt von akuten Beschwerden. Bei den unter 30-Jährigen ist die Routineuntersuchung mit Abstand der wichtigste Anlass.
Die ÖGK nutzt diese Erkenntnisse, um das Kassenarztnetz weiter zu verbessern, regionale Unterschiede zu adressieren und die Kassenversorgung als erste Anlaufstelle nachhaltig zu stärken – im Interesse von Patientinnen und Patienten sowie Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gleichermaßen.