Mit der neuen Kostenregelung für planbare Krankentransporte setzt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen wichtigen Schritt, um die Krankenbeförderung langfristig verlässlich, effizient und bedarfsgerecht sicherzustellen. Für Vertragspartner*innen schafft die Regelung klare Rahmenbedingungen, Transparenz in der Abwicklung und eine gezielte Entlastung der Akut- und Rettungsstrukturen.
Planbare Krankentransporte: Klar geregelt, nachhaltig gesichert
Ab Jänner 2026 startet die erste Vorschreibung der Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die bereits mit 1. Juli 2025 eingeführt wurden. Betroffen sind ausschließlich planbare Transporte ohne akuten medizinischen Anlass, etwa regelmäßig wiederkehrende Fahrten zu Therapien. Es werden die Kostenanteile vorgeschrieben, die die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.09.2025 mit der ÖGK verrechnet hat.
Ziel der Maßnahme ist es, Krankentransporte weiterhin zuverlässig für Patientinnen und Patienten bereitzustellen, die aus medizinischen Gründen darauf angewiesen sind, und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten.
Klare und faire Kostenbeteiligung
Die Kostenanteile sind moderat und sozial ausgewogen gestaltet:
- Krankenbeförderung ohne sanitätsdienstliche Begleitung
(z. B. Taxi, Fahrtendienst):
→ Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr: 7,55 Euro (pro Fahrt) - Krankentransport mit sanitätsdienstlicher Betreuung
(z. B. liegend, Tragsessel):
→ Kostenanteil in Höhe der doppelten Rezeptgebühr: 15,10 Euro (pro Fahrt)
Die Einhebung erfolgt ab Jänner 2026.
Wer ist nicht betroffen?
Bestimmte Transporte bzw. Personengruppen sind vom Kostenanteil befreit.
Nicht kostenpflichtig sind unter anderem:
- Zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten
- Kinder unter 15 Jahren
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Patient*innen mit regelmäßigen Fahrten zu Dialyse-, Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapien
Zusätzlich gilt eine jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten, um Patientinnen und Patienten vor einer übermäßigen Belastung zu schützen.
Nachweisbarer Nutzen für das Versorgungssystem
Die seit Juli 2025 wirksame Regelung zeigt bereits klare Lenkungseffekte:
- Leichter Rückgang der Gesamtzahl der Krankentransporte
- Anstieg der Krankenbeförderungen mit Taxis um rund 8,5 Prozent
- Rückgang der Einsätze der Blaulichtorganisationen um rund 5,7 Prozent
Für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner bedeutet das:
Notfallressourcen stehen wieder verstärkt für akute medizinische Fälle zur Verfügung, während planbare Fahrten effizient und bedarfsgerecht abgewickelt werden.
Mehr Klarheit in der Praxis
Die klare Unterscheidung zwischen zeitkritischen und planbaren Transporten unterstützt Vertragspartnerinnen und Vertragspartner bei der medizinisch fundierten Verordnung und trägt zu einer transparenten, nachvollziehbaren Versorgung bei. Krankentransporte bleiben damit ein gezielt eingesetztes Instrument der medizinischen Betreuung.
Gemeinsames Ziel: nachhaltige Versorgung
Mit dieser Regelung unterstreicht die ÖGK ihre Rolle als verlässliche Partnerin im Gesundheitssystem. Die Maßnahme stärkt die Versorgungssicherheit, entlastet Rettungsdienste und stellt sicher, dass Krankentransporte auch künftig dort zur Verfügung stehen, wo sie medizinisch notwendig sind. Dadurch werden sich auch die Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten reduzieren.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie einen Folder und ein Erklärvideo für Ihr Wartezimmer zum Downloaden.