Mit Jänner 2026 werden moderate Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die mit 1. Juli 2025 eingeführt wurden, verrechnet. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) setzt damit einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Krankenbeförderung.
Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass, etwa regelmäßige, planbare Fahrten zu Therapien. Ziel ist es, Krankentransporte weiterhin zuverlässig für jene Menschen verfügbar zu halten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, etwa gehunfähig erkrankte Personen, und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sicherzustellen.
Für Krankenbeförderungen ohne sanitätsdienstliche Begleitung – beispielsweise mit Taxi oder Fahrtendienst – wird ein Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (7,55 Euro) eingehoben. Bei Krankentransporten mit sanitätsdienstlicher Betreuung, etwa bei liegendem Transport oder im Tragsessel, beträgt der Kostenanteil die doppelte Rezeptgebühr (15,10 Euro). Die Einhebung erfolgt gesammelt und beginnt im Jänner.
Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten. Ebenso ausgenommen von der Kostenbeteiligung bleiben Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie Patient*innen, die regelmäßig zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien fahren. Zusätzlich gilt eine jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten.
Die Regelung ist eine Reaktion auf den anhaltenden Anstieg der Krankentransporte in den vergangenen Jahren. Krankentransporte sind Teil der medizinischen Versorgung und sollen dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch notwendig sind. Die klare Unterscheidung zwischen zeitkritischen und planbaren Transporten trägt dazu bei, die Versorgung langfristig abzusichern.
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