Veröffentlichung: Newsletter Nr. 12/Dezember 2025
Betriebliche Vorsorge
Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen während Zeiten eines unentschuldigten Fernbleibens ohne Zahlung eines Lehrlingseinkommens nicht an.
Die Unterbrechung der Betrieblichen Vorsorge kann in allen Fällen mit einer zeitlich begrenzten Änderungsmeldung vorgenommen werden.
Das Berufsausbildungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lehrverhältnis beendet werden kann.
Autor: ÖGK