Wir stellen unseren Beschäftigten Öffi-Tickets zur Verfügung und übernehmen außerdem die zusätzlichen Kosten, die für die Fahrradmitnahme in den Öffis anfallen. Wie sind diese Zusatzkosten steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln?

Erwirbt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber Öffi-Tickets auf eigene Rechnung und stellt diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, sind diese Tickets steuer- und beitragsfrei. Ebenso ist die gänzliche oder teilweise Kostenübernahme durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber für diese Tickets steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Öffi-Tickets zumindest am Wohn- oder Arbeitsort und für einen längeren Zeitraum (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) gültig sind. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind daher ausgenommen. 

Sind mit der Mitnahme eines Fahrrades in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzliche Kosten verbunden, weil etwa ein separates Fahrradticket benötigt wird, so sind diese Zusatzkosten steuer- und beitragspflichtig.

Die Redaktion

Autor: Mag. Daniel Leitzinger/ÖGK