Ein Mitarbeiter fährt am Vorabend einer Dienstreise, die er zu Hause beginnt und beendet, ausnahmsweise mit dem Firmen-PKW von der Arbeitsstätte zur Wohnung und am Tag nach der Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Ist ein Sachbezug anzusetzen?

Besteht für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug (KFZ) für Privatfahrten – darunter fallen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – zu benutzen, ist dafür ein monatlicher Sachbezug anzusetzen.

Daran ändert sich nichts, wenn die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber ein wirtschaftliches Interesse hat, dass die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer das KFZ vor bzw. nach einer Dienstreise mit nach Hause nimmt (beispielweise wegen einer geringeren Vergütung der Reisezeiten), und diese Fahrten somit auch beruflich veranlasst sind.

Hinweis: Verwendet die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer das ­firmeneigene KFZ nur in sehr geringem Ausmaß für private Zwecke, kann ein Sachbezug auf Basis der privat gefahrenen Kilometer angesetzt ­werden (Mini-Sachbezug). Voraussetzung ist, dass sämtliche Fahrten ­lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden.

Die Redaktion

Autor: Mag. Daniel Leitzinger/ÖGK