Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 263/2025 kundgemacht. Daraus ergeben sich nachstehende veränderliche Werte: 

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro (keine Aufwertung für das Jahr 2026)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro (ebenso unverändert gegenüber 2025)
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.930,00 Euro (täglich 231,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 13.860,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.085,00 Euro

 
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2026:

  • bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
  • über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.427,00 Euro bis 2.630,00 Euro: 2 Prozent
  • über 2.630,00 Euro: 2,95 Prozent


Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

  • bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
  • über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.427,00 Euro: 1,15 Prozent

 
Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.113,60 Euro (täglich 37,12 Euro)
  • für Zivildiener: 1.566,00 Euro (täglich 52,20 Euro)

 
Sonstige Werte

  • Verzugszinsensatz für rückständige Beiträge: 5,53 Prozent (Basiszinssatz am 31.10. zuzüglich vier Prozent)
  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 7,35 Euro monatlich
  • Zinsersparnis bei variabel verzinslichen Gehaltsvorschüssen und Dienstgeberdarlehen: 3 Prozent

 

Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK