Folgende Möglichkeiten der Stellvertretung stehen zur Wahl:

  • Vertretung durch eine Ärztin oder einen Arzt derselben Fachrichtung in der Vertragsarztordination
    Die Vertretung ordiniert während der vertraglich vereinbarten Ordinationszeiten, um für die Patientinnen und Patienten auch während der Abwesenheit der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners eine optimale vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Diese Vertretungsform ist wünschenswert.
  • Vertretung durch eine nahegelegene Vertragsordination derselben Fachrichtung
    Mit der vertretenden Vertragsordination ist persönlich abzuklären, dass diese die Vertretung tatsächlich übernimmt. Die  Patientinnen und Patienten müssen über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der vertretenden Vertragsordination informiert werden (Hinweis auf dem Anrufbeantworter und beim Eingang zur Ordination).

Wenn eine reguläre Vertretungsregelung wie oben beschrieben mangels Vertreterinnen und Vertretern nicht möglich sein sollte, weil z. B. im Bezirk eine zweite Fachärztin oder ein zweiter Facharzt derselben Fachrichtung nicht zur Verfügung steht, ist ein Verweis an eine Krankenhausambulanz nur dann möglich, wenn dies im Anlassfall jeweils im Vorfeld mit den Krankenhausverantwortlichen persönlich und positiv abgeklärt wurde. Ein Verweis an eine Ambulanz bzw. an eine Kollegin oder einen Kollegen ohne vorige Absprache ist nicht möglich.

 

Vertretungsbörsen der regionalen Ärztekammern

Auf der Homepage der regionalen Ärztekammern sind Medizinnerinnen und Mediziner aufgelistet, die Stellvertretungen durchführen. Alle Ärztinnen und Ärzte können sich in dieser Liste auch selbst eintragen, wenn sie eine Vertreterin oder einen Vertreter suchen:

Sollte die Vertretung länger als zwei Wochen dauern, müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte den Namen der vertretenden Ärztin oder des vertretenden Arztes sowie die voraussichtliche Dauer der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bekanntgeben. Dauert die Vertretung länger als drei Monate, so können die Kammer oder die Kasse gegen die Vertretung Einspruch erheben.

Wir möchten uns an dieser Stelle für das Engagement unserer Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bedanken, denn eine reibungslose Vertretung während einer Abwesenheit ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der Versorgung für unsere Versicherten.