Veröffentlichung: Newsletter Nr. 11/November 2025
Zinsersparnis 2026
Die Bewertung der Zinsersparnis bei variabel verzinslichen Gehaltsvorschüssen und Dienstgeberdarlehen erfolgt mittels eines Referenzzinssatzes. Dieser wird vom Bundesminister für Finanzen spätestens zum 30.11. jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt. Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2025 enden, beläuft sich der Referenzzinssatz auf 3 Prozent.
Für zinsverbilligte oder unverzinsliche Gehaltsvorschüsse und Dienstgeberdarlehen bis zu 7.300,00 Euro ist kein Sachbezug anzusetzen. Wird dieser Freibetrag überschritten, ist der Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln.
Wie sich die Zinsersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Dienstgeberdarlehen berechnet, erfahren Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr zum Thema".
Autor: Mag. Wolfgang Böhm/ÖGK
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