Mit 01.12.2025 tritt ein neues Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Japan in Kraft. Es wurde am 16.09.2025 im Bundesgesetzblatt III Nr. 134/2025 verlautbart.

Eine Besonderheit ist, dass im Entsendungsfall in beiden Staaten die Rechtsvorschriften der Krankenversicherung anzuwenden sind (Doppelversicherung). Bei einer Entsendung von Japan nach Österreich sind zudem die österreichischen Vorschriften der Unfallversicherung anzuwenden.

Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften kann mittels elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) gestellt werden. Ein ausfüllbares PDF-Formular steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Das vollständige Abkommen, die dazugehörige Durchführungsvereinbarung sowie weiterführende Informationen finden Sie über die Links in der rechten Navigationsleiste.

Autor: Mag. Daniel Leitzinger/ÖGK