Die Aufwertungszahl, die unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze dient, beträgt für das Jahr 2026 1,073 und wurde nunmehr mittels dem BGBI. II Nr. 263/2025 offiziell kundgemacht.
zu den Werten für 2026