Das „Öffentliche Impfprogramm“ wird erweitert. Personen ab 60 Jahren können sich künftig kostenlos gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) und Pneumokokken impfen lassen. Impfwillige Personen wenden sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken
- Wer kann sich kostenlos gegen Gürtelrose und Pneumokokken impfen lassen?
Das „Öffentliche Impfprogramm“ steht Personen offen, die in Österreich leben und/oder sozialversichert sind.
Für Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken gelten zusätzlich folgende Anspruchsvoraussetzungen:
- Alter ab vollendetem 60. Lebensjahr
- Bei Personen unter 60 Jahren: relevante medizinische Indikationen (Vorerkrankung)
Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin / Ihren Arzt, um zu klären, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
- Wo kann man sich impfen lassen?
- Ordinationen: Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und vereinbaren Sie einen Impftermin. Zur Übersicht impfender Ordinationen…
- Öffentliche Impfstellen der Länder, Magistrate und Sozialversicherung: Nur manche bieten derzeit Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken an. Erkundigen Sie sich bei der Impfstelle bzw. prüfen Sie, ob eine Online-Terminbuchung möglich ist. Zur Impfstellen-Übersicht …
- Ab wann kann man sich impfen lassen?
Terminvereinbarungen ab November 2025: Wenden Sie sich an eine Ordination bzw. Impfstelle.
- Muss ich meine e-card zur Impfung mitbringen?
Ja, nehmen Sie die e-card zum Nachweis Ihrer Impfberechtigung bzw. Ihrer Krankenversicherung unbedingt mit.
- Ich besitze keine e-card oder bin nicht krankenversichert oder privat versichert: Kann ich mich trotzdem kostenlos impfen lassen?
Ja, sofern Sie einen Wohnsitz in Österreich haben. Bitte weisen Sie an der Impfstelle auf Anfrage Ihren Wohnsitz nach: amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel.
- Ich bin unter 60 Jahre und habe eine Vorerkrankung. Wie ist ein Anspruch auf eine Impfung gegen Gürtelrose oder Pneumokokken nachzuweisen?
- Sie benötigen einen geeigneten schriftlichen Nachweis Ihrer Vorerkrankung bzw. medizinischen Indikation, z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc.
- Bringen Sie den Nachweis zur Impfstelle mit. Die Ärztin bzw. Arzt beurteilt auf Basis des nationalen „Impfplans Österreich“, ob Sie Anspruch auf die kostenlose Impfung haben.
- Ordinationen mit Zugang zu Ihrer „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) können geeignete Nachweise Ihrer Vorerkrankung auch online vor Ort einsehen. In diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Terminvereinbarung nach.
- Bitte beachten Sie: bei öffentlichen Impfstellen / Impfstraßen bzw. bei betrieblichen Impfungen besteht keine Möglichkeit, Einsicht in Ihre „Elektronische Gesundheitsakte“ (ELGA) zu nehmen. Es ist unbedingt notwendig, dass Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer Vorerkrankung mitnehmen!
Dateien
Infoblatt (PDF, 96 KB)
Infoblatt zur kostenlosen Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken