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„Öffentliches Impfprogramm“: Wer darf sich kostenlos impfen lassen?

Das Impfprogramm steht allen Menschen, die in Österreich leben, offen. Je nach Impfung kann es Einschränkungen nach Alter oder medizinischer Indikation geben. Erfahren Sie hier mehr zu den Anspruchsvoraussetzungen. 

Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen: sozialversichert oder Wohnsitz
Kriterien

Ein Anspruch auf eine kostenlose Impfung im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms“ besteht bei

  • aufrechtem Krankenversicherungsschutz bei einer Sozialversicherung bzw. Krankenfürsorgeeinrichtung (KFA)
  • oder
  • Wohnsitz in Österreich  

Der Wohnsitz in Österreich ist bei jenen Personen das Hauptkriterium, die nicht krankenversichert bzw. privat versichert sind.

Prüfung der Kriterien durch die Ordination bzw. Impfstelle

Wenn die impfwillige Person in der Einrichtung bekannt ist, sind die notwendigen Informationen ohnehin meist vor Ort verfügbar. Bitte beachten Sie die Kriterien insbesondere bei Ihnen nicht bekannten Personen bzw. wenn es Zweifel gibt.  

  • Prüfung des Versicherungsstatus (e-card)
  • Prüfung des Wohnsitzes in Österreich, im Zweifelsfall anhand eines amtlichen Lichtbildausweises und gültigen Meldezettels 

 

Bitte beachten Sie: 

  • Nicht jede Person, deren Sozialversicherungsnummer im e-Impfpass-System hinterlegt ist, hat automatisch einen Anspruch auf eine kostenlose Impfung. 
  • Die „Europäische Krankenversicherungskarte“ oder ein Urlaubskrankenschein sind kein gültiger Anspruchsnachweis für die kostenlose Impfung (nur für medizinische Notfälle gedacht). 
  • Statt des Meldezettels gilt auch der Nachweis einer Wohnungslosenmeldung bzw. eines Eintrags in das „Ergänzungsregister natürlicher Personen“.
Spezielle Anspruchsvoraussetzungen: Alter und medizinische Indikation

Bei manchen Impfungen im öffentlichen Impfprogramm gibt es Einschränkungen nach Alter bzw. medizinischer Indikation.

Kriterien
  • Alter: Die Impfung darf nur vor oder ab Erreichen einer bestimmten Altersgrenze über das Impfprogramm verabreicht werden. 
  • Spezielle medizinische Indikation: Die Impfung darf nur bei Vorliegen einer relevanten Indikation über das Impfprogramm verabreicht werden. Grundlage für die Indikationsprüfung: Impfplan Österreich (Herausgeber: Gesundheitsministerium).
Prüfung der Kriterien durch die Ordination bzw. Impfstelle

Wenn die impfwillige Person in der Einrichtung bekannt ist, sind die notwendigen Informationen ohnehin meist vor Ort verfügbar. Bitte beachten Sie die Kriterien insbesondere bei Ihnen nicht bekannten Personen bzw. wenn es Zweifel gibt.  

  • Prüfung des Alters: e-card oder amtlicher Lichtbildausweis
  • Prüfung der speziellen medizinischen Indikation (laut Impfplan Österreich) anhand geeigneter Nachweise, z. B. ELGA-Einträge, Spitalsbefunde, Arztbriefe, Rezepte für relevante Dauermedikation etc. 
  • Impfplan Österreich (Herausgeber: Gesundheitsministerium)
Impfungen des öffentlichen Impfprogramms mit Einschränkungen nach Alter bzw. medizinsicher Indikation.

Kostenlos für Personen ab dem voll. 60. Lebensjahr oder unter 60 Jahren mit medizinischer Indikation laut Impfplan Österreich: 

  • Impfung gegen Gürtelrose
  • Impfung gegen Pneumokokken
  • Adjuvantierter Influenza-Impfstoff „Fluad“ für Seniorinnen und Senioren 

 

Für die HPV-Nachholimpfung gilt Folgendes: 

  • Kostenlos für Personen vom voll. 21. Lebensjahr bis zum voll. 30. Lebensjahr.
  • Die erste Impfdosis muss bis zum 31.12.2025 verabreicht werden.
  • Die zweite Impfdosis muss bis zum 30.06.2025 verabreicht werden.

 

Für unter 21-Jährige ist die HPV-Impfung im Rahmen des Kinderimpfprogramms immer kostenlos.  

Die Altersgrenzen des Kinderimpfprogramms entnehmen Sie bitte dem Impfplan Österreich.  

Impfplan Österreich (Herausgeber: Gesundheitsministerium)

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