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Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken

Neben der Influenza-Impfung sind nun auch die Impfungen gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) und Pneumokokken Teil des kostenfreien öffentlichen Impfprogramms. Geimpft werden können Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen. Impfstoffbestellungen sind ab 20. Oktober 2025 über den e-Impfshop möglich. 

Ab wann bzw. wie kann der Impfstoff bestellt werden?

Ordinationen und berechtigte Impfstellen können ab 20. Oktober über den e-Impfshop (mit Nutzerkonto) bestellen. Die Abläufe entsprechen jenen der Influenza-Impfung. Mehr Informationen ... 

Wer darf kostenlos gegen Gürtelrose und Pneumokokken geimpft werden?
  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Personen unter 60 Jahren mit bestimmten medizinischen Indikationen (Vorerkrankungen): Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.

Weitere Voraussetzungen für den Impfanspruch sind: 

  • aufrechte Krankenversicherung (sozialversichert bzw. versichert bei Krankenfürsorgeeinrichtung)

oder

  • in Österreich lebend (Wohnsitz) 

 

Mehr zum Anspruch auf eine kostenlose Impfungen im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms“.  


Was gilt für den Eintrag in den e-Impfpass?

Bitte tragen Sie die Impfungen in den e-Impfpass ein und geben Sie das Impfsetting an. Mehr Informationen ...

Spezielle Fragen für Ihre Ordination, zum betrieblichen Impfen oder Ihre Einrichtung?

Erfahren Sie mehr unter: 

  • Arztpraxen
  • Betriebliche Mitarbeiter-Impfung  
  • Stationäre Einrichtungen (Alters- und Pflegeheime, Spitäler, Kur-/Rehaanstalten)
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