Impfungen sind in Österreich in der Regel privat zu bezahlen. Im Rahmen von öffentlichen Impfprogrammen können anspruchsberechtigte impfwillige Personen jedoch kostenlos geimpft werden.
Kostenlose Impfungen in Impfprogrammen
- Kostenlose Impfungen aus den Impfprogrammen
Bitte beachten Sie:
- In jedem Impfprogramm gibt es sowohl Impfungen für Kinder als auch für Erwachsene.
- In öffentlichen Impfprogrammen muss der über das Impfprogramm bezogene Impfstoff verwendet werden.
Ist dieser gerade nicht verfügbar kann die impfwillige Person zuwarten oder sich an eine andere Impfstelle wenden. Wird Impfstoff privat (z. B. über eine Apotheke) bezogen, sind sowohl der Impfstoff als auch das Impfhonorar von der geimpften Person zu bezahlen. Es gibt keine Kostenerstattung durch die ÖGK.
Bitte weisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten vorher auf die Kosten hin! - Die Impfstoffbeschaffung verantwortet das Gesundheitsministerium. Für die organisatorische Abwicklung sind je nach Impfprogramm die Landesregierungen oder die Sozialversicherung (ÖGK) hauptzuständig.
- Öffentliches Impfprogramm (ÖIP)
Hauptzuständig für die Umsetzung ist die Sozialversicherung (ÖGK).
- Influenza (alle Altersgruppen)
- Gürtelrose (Personen ab 60 Jahren sowie Risikogruppen laut Impfplan Österreich)
- Pneumokokken (Personen ab 60 Jahren sowie Risikogruppen laut Impfplan Österreich)
Die Impfstoffe sind im e-Impfshop bestellbar.
- Nationales Kinderimpfprogramm
Hauptzuständig für die Umsetzung sind die Landesregierungen, weshalb es regional zu organisatorischen Unterschieden kommen kann. Es gelten die Altersgrenzen laut Impfplan Österreich.
- Masern-Mumps-Röteln (alle Altersgruppen, auch Erwachsene)
- Rotavirus
- 6-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten-Hepatitis B-Haemophilus influenzae Typ B
- 4-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten
- Pneumokokken
- Meningokokken ACWY
- Hepatitis B
- HPV - Humane Papillomaviren (bis zum voll. 21. Lebensjahr; zusätzlich Zweitimpfungen im Rahmen der bis 30.6.2026 befristeten Nachholimpfung für Personen bis zum voll. 30. Lebensjahr)
- RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus
- COVID-19-Impfprogramm
Hauptzuständig für die Umsetzung sind die Landesregierungen.
Die Impfung gegen COVID-19 ist für anspruchsberechtigte Personen aller Altersgruppen kostenlos.
Der Impfstoff ist im e-Impfshop bestellbar.
- Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen: sozialversichert oder Wohnsitz
Öffentliches Impfprogramm
Ein Anspruch auf eine kostenlose Impfung im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms“ besteht bei
- aufrechtem Krankenversicherungsschutz bei einer Sozialversicherung bzw. Krankenfürsorgeeinrichtung (KFA) oder
- Wohnsitz in Österreich
Der Wohnsitz in Österreich ist bei jenen Personen das Hauptkriterium, die nicht krankenversichert bzw. privat versichert sind.
Kinderimpfprogramm und COVID-19-Impfprogramm
Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesregierung.
- Prüfung der Kriterien durch die Ordination bzw. Impfstelle
Wenn die impfwillige Person in der Einrichtung bekannt ist, sind die notwendigen Informationen ohnehin meist vor Ort verfügbar. Bitte beachten Sie die Kriterien insbesondere bei Ihnen nicht bekannten Personen bzw. wenn es Zweifel gibt.
- Prüfung des Versicherungsstatus (e-card)
- Prüfung des Wohnsitzes in Österreich, im Zweifelsfall anhand eines amtlichen Lichtbildausweises und gültigen Meldezettels
Bitte beachten Sie:
- Nicht jede Person, deren Sozialversicherungsnummer im e-Impfpass-System hinterlegt ist, hat automatisch einen Anspruch auf eine kostenlose Impfung.
- Die „Europäische Krankenversicherungskarte“ oder ein Urlaubskrankenschein sind kein gültiger Anspruchsnachweis für die kostenlose Impfung (nur für medizinische Notfälle gedacht).
- Statt des Meldezettels gilt auch der Nachweis einer Wohnungslosenmeldung bzw. eines Eintrags in das „Ergänzungsregister natürlicher Personen“.
- Spezielle Anspruchsvoraussetzungen „Öffentliches Impfprogramm - ÖIP“: Alter und medizinische Indikation
Bei manchen Impfungen im öffentlichen Impfprogramm ist die Anspruchsberechtigung auf bestimmte Gruppen beschränkt. Die Impfungen dürfen nur unter Einhaltung einer Altersgrenze bzw. bei Vorliegen einer relevanten medizinischen Indikation (laut Impfplan Österreich) verabreicht werden.
Kostenlose Impfungen für Personen ab 60 Jahren sowie für Personen unter 60 Jahren mit relevanter medizinischer Indikation sind:
- Impfung gegen Gürtelrose
- Impfung gegen Pneumokokken
- Impfung gegen Influenza mit dem Seniorenimpfstoff (Fluad, adjuvantiert)
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Ordination bzw. Impfstelle
Wenn die impfwillige Person in der Einrichtung bekannt ist, sind die notwendigen Informationen ohnehin meist vor Ort verfügbar. Bitte beachten Sie die Kriterien insbesondere bei Ihnen nicht bekannten Personen bzw. wenn es Zweifel gibt.
- Prüfung des Alters: e-card oder amtlicher Lichtbildausweis
- Prüfung der speziellen medizinischen Indikation (laut Impfplan Österreich) anhand geeigneter Nachweise, z. B. ELGA-Einträge, Spitalsbefunde, Arztbriefe, Rezepte für relevante Dauermedikation etc.
- Impfplan Österreich (Herausgeber: Gesundheitsministerium)
Kostenpflichtige Impfungen
Impfungen außerhalb von Impfprogrammen müssen impfwillige Personen privat bezahlen. Ausnahmen gibt es in Einzelfällen bei manchen medizinischen Indikationen (nach Prüfung bzw. Bewilligung durch die ÖGK). Bitte weisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf etwaige Kosten hin.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Kosten und Kostenerstattung bei Impfungen.