Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2025
Korrektur der Betrieblichen Vorsorge bei neuerlichem Wochengeldbezug
Eine Mitarbeiterin ist bis 27.10.2025 in Karenz. Sie bezieht bis zum Ende der Karenz Kinderbetreuungsgeld. Nun ist eine neuerliche Schwangerschaft eingetreten. Die Anmeldung zur Betrieblichen Vorsorge (BV) auf Grund des neuerlichen Wochengeldbezuges wurde per 04.08.2025 erstattet. In weiterer Folge hat sich herausgestellt, dass das Anmeldedatum zur BV auf 12.08.2025 zu korrigieren ist. Wie ist dabei vorzugehen?
Der Beginn der BV ist mittels Richtigstellung Anmeldung zu korrigieren. Im Feld "Anmeldedatum" ist der ursprüngliche (falsche) Beginn der BV (04.08.2025) anzuführen. Die Felder "richtiges Anmeldedatum" und "Betriebliche Vorsorge ab" sind mit dem richtigen (neuen) Beginn der BV (12.08.2025) zu belegen.
Wurde bereits eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermittelt, ist ein Storno der mBGM und eine neue mBGM mit korrektem "Beginn der Verrechnung (Tag)" (12.08.2025) zu übermitteln.
Die Redaktion
Autor: Mag. Daniel Leitzinger/ÖGK