Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die in mehreren Staaten der Europäischen Union beschäftigt sind, ein Online-Service für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften an.

Übt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer Ihres Unternehmens mehrere Beschäftigungen für mehrere Dienstgeberinnen und Dienstgeber aus und ist damit in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten unselbständig oder/und selbständig tätig?

In diesem Fall ist eine Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erforderlich, wenn die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer ihren bzw. seinen Wohnsitz in Österreich hat. 

Dazu ist bei der ÖGK ein Antrag auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften zu stellen. Anschließend erfolgt eine Beurteilung und Entscheidung, wie beispielsweise Ausstellung der Bescheinigung PD A1 oder Ablehnung. Die Bescheinigung PD A1 wird immer von dem Träger ausgestellt, dessen Rechtsvorschriften gelten.

Als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber können Sie den Antrag für Ihre Dienstnehmerin bzw. Ihren Dienstnehmer mittels elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) einbringen. Auch für die betroffene Dienstnehmerin bzw. den betroffenen Dienstnehmer  besteht die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei der ÖGK zu stellen. Dies erfolgt (mangels eines ELDA-Zuganges) über ein Online-Formular, welches für folgende Anträge zur Verfügung steht:

  • Beschäftigung für mehrere Arbeit­geber in mehreren Staaten (E3)
  • Selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Staaten (E4)

Vorteile

Der Online-Antrag auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer rasch, unkompliziert und digital möglich. Im Gegenzug entfällt für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Antragstellung

Der Antrag auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt über die ÖGK-Website www.gesundsheitskasse.at:

  • Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer wählt im rechten, oberen Bereich das digitale Serviceportal "­Meine ÖGK" und meldet sich mit der ID Austria an.
  • Danach ist im Reiter "Versicherung" der Punkt "Beschäftigung im Ausland" zu wählen und der jeweilige Antrag auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften auszufüllen. 

Beispiele

Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Beispiel 1:

Der Dienstnehmer mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für zwei Unternehmen in Deutschland und Österreich (keine wesentliche Tätigkeit). Der Sitz des Unter­nehmens X ist in Österreich und jener des Unternehmens Y ist in Deutschland.

  • Dienstnehmer wohnt in: AT
  • Dienstnehmer beschäftigt in: DE, AT
  • Sitz der Unternehmen: Firma X in AT, Firma Y in DE

Lösung:

Der Dienstnehmer kann das Antragsformular „Beschäftigung für mehrere Arbeit­geber in mehreren Staaten (E3)“ nutzen.


Beispiel 2:

Die Dienstnehmerin mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für ein Unternehmen in Österreich und übt in Polen eine selbständige Erwerbstätigkeit aus.

  • Dienstnehmerin wohnt in: AT
  • Dienstnehmerin beschäftigt in: AT (unselbständig), PL (selbständig) 
  • Sitz des Unternehmens: AT
  • Selbständige Tätigkeit: PL 

Lösung:

Die Dienstnehmerin kann das Antragsformular "Selbständige und unselb­ständige Tätigkeit in verschiedenen Staaten (E4)" verwenden.

Autorin: Heidrun Biermann/ÖGK