Österreichweite Planstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für den vertragsärztlichen Bereich.
Planstellen Österreich
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Planstellen. Die Daten werden monatlich aktualisiert. Dezimalstellen können durch bestimmte Praxisformen wie z. B. Jobsharing entstehen. Genauere Erläuterungen zu den folgenden Diagrammen finden Sie in unseren FAQ.
FAQ
- Was ist eine Planstelle?
Der Begriff der Planstelle dient als Einheit zur Messung der vertragsärztlichen Versorgung. Vertragsärztliche Planstellen werden im Stellenplan, als Teil des Gesamtvertrages, zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer nach Maßgabe des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) zur Sicherstellung der regionalen Versorgung vereinbart.
Die Zahl der Planstellen ist dabei nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der an diesen Planstellen tätigen Ärzt*innen. Durch zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit (Anstellung von Ärzt*innen, Job-Sharing-Praxen, Lehrpraxen, erweiterte Stellevertretung,…) weicht die Anzahl der in Kassenordinationen tätigen Ärzt*innen mitunter stark von der Anzahl der Planstellen ab.
- Warum gibt es Dezimalstellen?
Abweichungen vom Planstellenwert 1 (z. B. durch Nachkommastellen) können etwa durch Jobsharing-Modelle entstehen.
- Wie wird der Besetzungsstand berechnet?
Die Kennzahl „Besetzungsstand“ ermittelt sich aus der Summe der besetzten Planstellen und Planstellen, die gebunden oder in Besetzung sind, im Verhältnis zu den Planstellen gesamt.
- Welche Formen der Besetzung gibt es?
- Besetzte Planstellen: Zum Stichtag ist die Planstelle besetzt.
- In Besetzung/gebundene Planstellen: Darunter fallen Planstellen,
- die in Besetzung sind (z. B. Bewerberin oder Bewerber bereits gefunden, Ordinationsbeginn später als Quartalserster, oder die Planstelle ist zum Stichtag nicht länger als ein Quartal unbesetzt).
- die durch eine Alternativlösung (z. B. durch Kooperation mit Krankenhaus) abgedeckt sind.
- die beispielsweise für die Gründung einer Primärversorgungseinheit oder einer Gruppenpraxis reserviert sind.
- für die aufgrund ausreichender Versorgung in der Region einvernehmlich zwischen ÖGK und Ärztekammer kein Bedarf für eine Ausschreibung festgestellt wurde.