Hintergrund dürften unter anderem Profitaussichten sein, weil die Zahlungsbereitschaft für derartige Erkrankungen generell höher ist und auch mit weniger Konkurrenz zu rechnen ist. In vielen Fällen werden diese „Innovationen“ zwar sehr teuer angeboten und versprechen viel, können aber die in sie gesteckten Erwartungen letztlich nicht erfüllen. 

Statistisches

In den Jahren 2020–2024 wurden in Europa insgesamt 207 Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen (ohne Impfstoffe oder Präparate zum diagnostischen Einsatz) erstmalig zugelassen. Davon basierten 115 Arzneimittel auf sogenannten kleinen Molekülen, also chemisch synthetisierten Wirkstoffen (Synthetika), 79 waren biologische Arzneimittel (Biologika) und bei 13 handelte es sich um Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP), also beispielsweise Gentherapien.

Bei den Einsatzgebieten gab es eine starke Konzentration auf einzelne Bereiche (siehe Abbildung 1): Fast jedes dritte zugelassene Mittel (31,4 %) war für den Einsatz gegen Krebserkrankungen gedacht (ATC-Code L01 Antineoplastische Mittel), dahinter folgten mit größerem Abstand Immunsuppressiva (ATC-Code L04, 13,0 %) und Andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel (ATC-Code A16, 5,8 %), wobei es sich dabei im Wesentlichen um Arzneimittel gegen seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankungen handelt.


31,4%: L01-Antineoplastische Mittel; 18,8%: B02-Antihämorrhagika; 13%:L04-Immunsuppressiva; 5,8%: A16-Andere Mittel für das alimentäre System und den Stoffwechsel; 4,8%: J05-Antivirale Mittel zur systematischen Anwendung ; 3,9% Sonstige; alle weiteren unter 3%: J06-Immunsera und Immunglobuline; B06-Andere Hämatologika; D11-Andere Dermatika; J01-Antibiotika zur systematischen Anwendung; A05-Gallen-und Lebertherapie; C10-Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen; H01-Hypophysen-und Hypothalamushormone und Analoga; N02-Analgetika; B03-Antianämika; N03-Antiepileptika; N07-Andere Mittel für das Nervensystem; Sonstige


Abbildung 1: Indikationsgebiete der in Europa zwischen 2020 und 2024 neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen (ohne Impfstoffe und Arzneimittel zum diagnostischen Einsatz), n=2017. Quelle: EMA, EC, eigene Darstellung.


Bei den Zulassungen ist ein starker Anstieg von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Diseases) zu beobachten. In Europa gelten Erkrankungen als selten, wenn die Prävalenz unter 1:2.000 liegt, also nicht mehr als 5 von 10.000 Personen betroffen sind. Es wird davon ausgegangen, dass es insgesamt 6.000–8.000 derartige Erkrankungen gibt, von denen in Summe 6–8 % der europäischen Bevölkerung betroffen sind [1]. Die Zulassung von Orphan Drugs, also Arzneimitteln zur Behandlung von Orphan Diseases, wird stark gefördert, weil hier ein besonders großer Bedarf angenommen wird. So gibt es durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), der zentralen europäischen Zulassungsbehörde für neuartige Arzneimittel, sowohl direkte finanzielle Vorteile für derartige Arzneimittel (z. B. geringere Gebühren), als auch längere Marktexklusivitätsfristen nach der Zulassung. Außerdem wird ein höheres Preisniveau akzeptiert, da ja durch die geringe Anzahl an Betroffenen ein kleinerer Markt vorliegt, die Arzneimittelentwicklungskosten aber dennoch enorm hoch sind. Die Entwicklung von Orphan Drugs dürfte sich jedoch trotzdem lohnen, denn von den oben angeführten 207 neuen Arzneimitteln zwischen 2020 und 2024 waren 82 Orphan Drugs (39,6 %), wobei der Anteil in den einzelnen Arzneimittelkategorien recht unterschiedlich war (ATMP: 84,6 % – Biologika: 41,8 % – Synthetika: 33,0 %).

Doch nicht nur offensichtlich seltene Erkrankungen wie lysosomale Speicherkrankheiten (z. B. Morbus Gaucher mit einer Prävalenz von ca. 1:57.000) sind Ziele der Entwicklung von Orphan Drugs. Im onkologischen Bereich gibt es zwar auch viele seltene Neoplasien, für die Arzneimittel entwickelt werden. Relativ häufig werden aber onkologische Zustände „orphanisiert“, d.h. es wird auf das Vorhandensein bestimmter einschränkender Kriterien (z. B. Genmutationen) abgestellt, wodurch dann die Prävalenz unter dem Orphan-Drugs-Kriterium liegt und so die angesprochenen Vorteile ausgenutzt werden können.

Innovationsausmaß neuer Arzneimittel

Generell stellt sich die Frage, ob die hohen Arzneimittelpreise sowohl bei Orphan Drugs als auch bei anderen neuen Arzneimitteln gerechtfertigt sind. Die Kernfrage ist, ob den höheren Kosten auch ein entsprechender Zusatznutzen gegenübersteht. In Deutschland wird der Zusatznutzen neuer Therapien nach dem Markteintritt systematisch und transparent erhoben. Der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bedient sich dazu des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses wertet die von den pharmazeutischen Unternehmen eingereichten Studiendaten indikationsbezogen aus und ermittelt daraufhin auf wissenschaftlicher Basis, ob ein Zusatznutzen zur jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapie, die dem derzeitigen Behandlungsstandard entspricht, abgeleitet werden kann und in welchem Ausmaß dieser vorliegt. Dafür gibt es verschiedene Kategorien [2]:

  • erheblicher Zusatznutzen – nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens (Heilung, erhebliche Verlängerung der Überlebensdauer, langfristige Freiheit von schwerwiegenden Symptomen, weitgehende Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen)
  • beträchtlicher Zusatznutzen – bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens (Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen)
  • geringer Zusatznutzen – bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens (Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen)

Seit 2011 wurden über 900 derartige Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel durchgeführt. Für Orphan Drugs gilt ein Zusatznutzen generell als belegt, das Ausmaß wird nur bestimmt, wenn der Umsatz einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, hier wurden bislang rund 130 Nutzenbewertungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Abbildung 2 zusammengefasst und zeigen, dass rund die Hälfte der bewerteten neuen Arzneimittel überhaupt keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist bzw. ein solcher aufgrund der verfügbaren Datenlage nicht belegt werden kann (in einem Fall war die zweckmäßige Vergleichstherapie sogar besser als das neue Arzneimittel). In den anderen Fällen konnte zwar ein Zusatznutzen gefunden werden, aber nur bei weniger als jedem fünften Arzneimittel war dieser erheblich (1,8 %) oder beträchtlich (16,9 %). Oft wurde der Zusatznutzen als gering eingestuft (14,0 %) oder das Ausmaß konnte anhand der Studienlage gar nicht erst ermittelt werden (16,3 %). Bei den Orphan Drugs ist der Anteil an Arzneimitteln mit nicht quantifizierbarem Zusatznutzen mit 70,9 % besonders hoch [2]. In Deutschland sind diese Bewertungen die Basis für die Kostenverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern.


Ergebnisse der Nutzenbewertungen des deutschen IQWiG von 2011 bis 2025 
  neue AM Orphan Drugs
erheblicher Zusatznutzen 16 1,8 % 5 3,7 %
beträchtlicher Zusatznutzen 153 16,9 % 13 9,7 %
geringer Zusatznutzen 127 14,0 % 21 15,7 %
nicht quantifizierbarer Zusatznutzen 147 16,3 % 95 70,9 %
Zusatznutzen gilt als belegt (Reserveantibiotika) 9 1,0 %
kein Zusatznutzen 443 49,0 %
Zusatznutzen gilt als nicht belegt 8 0,9 %
geringerer Nutzen 1 0,1 %    
904 100,0 % 134 100,0 %

Tabelle 1: Ergebnisse der Nutzenbewertungen des deutschen IQWiG von 2011 bis 2025 (Stand: 14.04.2025). Quelle: [2], eigene Darstellung.


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Abbildung 2: Ergebnisse der Nutzenbewertungen des deutschen IQWiG von 2011 bis 2025 (Stand: 14.04.2025). Quelle: [2], eigene Darstellung.


Ein Grund für die häufige Unklarheit bezüglich des Zusatznutzens neuer Arzneimittel besteht in der Ausgestaltung der klinischen Studien, die für die Zulassung notwendig sind und die letztendlich auch für die Nutzenbewertung herangezogen werden. In der Onkologie ist der Goldstandard für die Therapiebeurteilung das Gesamtüberleben (Overall Survival, OS), in Studien finden sich aber zunehmend Surrogatparameter wie Gesamtansprechrate (Overall Response Rate, ORR), vollständiges Ansprechen (Complete Response, CR), progressionsfreies Überleben (Progression Free Survival, PFS), radiologisches progressionsfreies Überleben (Radiographic Progression Free Survival, rPFS), rezidivfreies Überleben (Recurrence Free Survival, RFS) oder ereignisfreies Überleben (Event Free Survival, EFS) die zwar Hinweise auf eine Effektivität geben können, aber für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichend sind.

Eine amerikanische Studie untersuchte, inwieweit Daten zu OS bzw. Surrogatparametern bei der Zulassung neuer Krebsmedikamente (in diesem Fall durch die amerikanische Zulassungsbehörde FDA) zugrunde lagen und ermittelte, dass nur 22 % (87 von 392) der Zulassungen auf OS basierten. Von den auf Basis von Surrogatparametern zugelassenen Arzneimitteln wurden rund die Hälfte (n = 147) nachträglich auf OS untersucht, nur bei 26 % davon (n = 38) fiel das Ergebnis positiv aus, somit hatten insgesamt nur 32 % der untersuchten Arzneimittel (125 von 392) einen Benefit bezüglich OS [3]. Hier wäre auch vonseiten der Zulassungsbehörden ein Umdenken nötig, um bereits bei der Zulassung die Effektivitätsbeurteilung am Patientennutzen ausrichten zu können.

Preisgestaltung

Es scheint also gerechtfertigt, die Zusammenhänge zwischen dem Nutzen und den dafür verlangten Kosten bei neuen Arzneimitteln zu hinterfragen. Vor allem Krebsmedikamente wurden diesbezüglich in der Vergangenheit bereits häufiger untersucht und es zeigt sich ein relativ einheitliches Bild: Die Preisgestaltung ist vom Patientennutzen mehr oder weniger stark entkoppelt. So fand eine Studie, dass es für die durchschnittlichen Monatskosten von neuen Krebsmitteln unerheblich war, ob diese einen hohen oder niedrigen klinischen Benefit (bewertet unter anderem nach den anerkannten ESMO-MCBS-Kriterien) zeigten. Vielmehr scheint es einen durchschnittlichen Preisrahmen für Krebsmedikamente zu geben, der in Europa im Bereich von ungefähr 4.500 Euro/Monat liegt und unabhängig vom tatsächlichen Nutzen von den Pharmafirmen angesetzt wird [4]. Eine andere Studie unterstützt diese These und ermittelte das Vorhandensein eines „Krebs-Aufschlags“, da gegen Krebs gerichtete neue Arzneimittel nach Adjustierung bezüglich Epidemiologie- und Effizienz-Parametern dreimal so teuer waren wie solche gegen andere Erkrankungen [5]. 

Marketing

Natürlich versucht die pharmazeutische Industrie, den Nutzen ihrer neuen Arzneimittel bestmöglich darzustellen, um Ärztinnen und Ärzte zu überzeugen, ihre Produkte zu verordnen. Einerseits werden statistische Methoden so genutzt, dass Aussagen im ersten Moment erstaunlich wirken. Bei näherer Betrachtung ergibt sich aber eine deutlich geringere klinische Relevanz. Beispielsweise wurde bei der Neueinführung der Wirkstoffkombination Sacubitril/Valsartan zum Einsatz bei Herzinsuffizienz mit einer Risikoreduktion von 20 % für den primären Endpunkt (kombinierter Endpunkt aus kardiovaskulär bedingtem Tod und Hospitalisierung aufgrund sich verschlechternder Herzinsuffizienz) in Fachkreisen geworben, tatsächlich lag in der Zulassungsstudie aber der Anteil unter Verum bei 21,8 %, während er unter der Vergleichstherapie Enalapril bei 26,5 % gelegen hatte. Der absolute Effekt ist also deutlich geringer einzuschätzen (Risikoreduktion um 4,7 Prozentpunkte, Number needed to treat = 21), wobei das Studiendesign auch nicht unumstritten war (unter anderem nicht maximaler Dosiszielwert des Vergleichs Enalapril, Selektion der Studienpopulation) [6].

In anderen Fällen wird eine begrenzte Wirkung trotzdem als Heilsbringer verkauft – Stichworte sind hier Begriffe wie „Gamechanger“ oder „Paradigmenwechsel“. Trotz eines Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel außerhalb der heilberuflichen Fachkreise werden Berichte in der Laienpresse lanciert, die selektiv die positiven Ergebnisse aus Studien enthalten, aber wichtige Details oder negative Outcomes weglassen, wodurch eine Erwartungshaltung geschürt wird, die letztendlich nicht eingehalten werden kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der aktuelle Hype um ein neues Mittel zum Einsatz bei Alzheimer-Demenz: Für nur eine kleine Gruppe an Betroffenen (frühes Demenzstadium, Nachweis von Amyloid-Pathologie, kein homozygotes Vorliegen des ApoE4-Allels) ist dieses Mittel überhaupt zugelassen, eine Heilung ist nicht möglich, das Fortschreiten der Demenz kann lediglich verzögert werden. Allerdings lesen sich die Berichte (z. B. Bericht Focus online) teilweise so, als ob durch dieses Mittel Hoffnung auf Heilung für alle Betroffenen bestünde. Die negativen Seiten der Therapie, z. B. massive Nebenwirkungen in Form von zerebralen Ödemen bzw. Blutungen, oder die Tatsache, dass die Wirkung bei jüngeren Patientinnen und Patienten oder Frauen deutlich schlechter ist, werden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz erwähnt. Auch in der Publikation von Studienergebnissen finden sich diese Informationen gern versteckt im Zusatzmaterial [7, 8].

Konsequenzen

Problematisch an der Preisgestaltung ist die Tatsache, dass die Firmen die Preise für ihre Arzneimittel in Österreich weitgehend frei festlegen können. Bei der Überschreitung bestimmter Jahresumsätze findet für Präparate außerhalb des Erstattungskodex (EKO) zwar eine Orientierung am europäischen Durchschnittspreis statt, wobei Mehrkosten zurückgefordert werden können. Doch erst mit einem Antrag auf Aufnahme in den EKO finden wirklich Verhandlungen zu den Arzneimittelpreisen statt, die sich am Nutzen orientieren und auf einer gesundheitsökonomischen Evaluation basieren. Daher sind die Regeltexte nach der Aufnahme sehr konkret formuliert, um sicherzustellen, dass die Personen, die am meisten von einer neuen Therapie profitieren können, diese auch bei Bedarf erhalten können. Außerhalb der formulierten Regel und generell bei Präparaten außerhalb des EKO können Bewilligungen nur in Einzelfällen und nach ausführlicher Begründung erfolgen. 

Fazit

  • Neue Arzneimittel werden nach wie vor dringend benötigt.
  • Die Kosten sollten sich allerdings stärker am Patientennutzen ausrichten.
  • Die Kanalisierung neuer, teurer Therapieoptionen zu den Personen, die am meisten von ihnen profitieren, ist ein Element, die Arzneimittelkosten im Griff zu behalten, um auch in Zukunft die hohe Qualität im Gesundheitswesen aufrechterhalten zu können.

Literatur

[1] Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Seltene Krankheiten, 2025. Abrufbar unter: www.sozialministerium.gv.at​/​Themen/​Gesundheit/​Seltene-​Krankheiten.html​​​​​.

[2] Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Ergebnisse der Nutzenbewertung – Kategorien des Zusatznutzens, 2025. Abrufbar unter: www.g-ba.de​/​themen/​arzneimittel/​arzneimittel-​richtlinie-​anlagen/​nutzenbewertung-​35a/​zusatznutzen/​.

[3] Elbaz J, Haslam A und Prasad V. An empirical analysis of overall survival in drug approvals by the US FDA (2006-2023). Cancer Med 2024;13(8):e7190.

[4] Vokinger KN, Hwang TJ, Grischott T et al. Prices and clinical benefit of cancer drugs in the USA and Europe: a cost-benefit analysis. Lancet Oncol 2020;21(5):664–70.

[5] Serra-Burriel M, Perényi G, Laube Y, Mitchell AP und Vokinger KN. The cancer premium – explaining differences in prices for cancer vs non-cancer drugs with efficacy and epidemiological endpoints in the US, Germany, and Switzerland: a cross sectional study. EClinicalMedicine 2023;61:102087.

[6] Behandlung der Herzinsuffizienz: Aktuelles zu Sacubitril/Valsartan. Der Arzneimittelbrief 2016;50(5):33–5.

[7] Kurkinen M. Lecanemab (Leqembi) is not the right drug for patients with Alzheimer's disease. Adv Clin Exp Med 2023;32(9):943–7.

[8] van Dyck CH, Swanson CJ, Aisen P et al. Lecanemab in Early Alzheimer's Disease. N Engl J Med 2023;388(1):9–21.