Voraussichtliche Werte 2026
Veröffentlichung: Newsletter Nr. 8/August 2025
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2026 daraus nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.930,00 Euro (täglich 231,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 13.860,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.085,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2026:
- bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.427,00 Euro bis 2.630,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.630,00 Euro: 2,95 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.427,00 Euro: 1,15 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.113,60 Euro (täglich 37,12 Euro)
- für Zivildiener: 1.566,00 Euro (täglich 52,20 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 7,35 Euro monatlich
Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK