Voraussichtliche Werte 2026


Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2026 daraus nachstehende veränderliche Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.930,00 Euro (täglich 231,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 13.860,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 8.085,00 Euro

 
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2026:

  • bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
  • über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.427,00 Euro bis 2.630,00 Euro: 2 Prozent
  • über 2.630,00 Euro: 2,95 Prozent


Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

  • bis 2.225,00 Euro: 0 Prozent
  • über 2.225,00 Euro bis 2.427,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.427,00 Euro: 1,15 Prozent

 
Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.113,60 Euro (täglich 37,12 Euro)
  • für Zivildiener: 1.566,00 Euro (täglich 52,20 Euro)

 
Sonstige Werte

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 7,35 Euro monatlich

 

Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK