SEPA Lastschrift-Mandat
Stand: 01.10.2025
Wir empfehlen, die Sozialversicherungsbeiträge via SEPA Lastschrift-Mandat zu entrichten. Bei dieser Variante der Beitragseinzahlung werden die fälligen Sozialversicherungsbeiträge immer fristgerecht vom Konto der bzw. des Zahlungspflichtigen abgebucht.
Damit entfällt die Beachtung der Fälligkeit und der Zahlungsfrist.
Die Beitragszahlung via SEPA Lastschrift-Mandat ist somit der bequemste und sicherste Weg, Zahlungsverzüge und damit Verzugszinsen zu vermeiden.
Bei Interesse an dieser unkomplizierten Möglichkeit der Beitragszahlung, erteilen Sie dem jeweils zuständigen Versicherungsträger bitte ein SEPA Lastschrift-Mandat. Diese Ermächtigung kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Sie können den Lastschrifteneinzug auch online im Dienstgeber-Dashboard (DG-Dashboard) mittels eines elektronischen Antrages erteilen.SEPA Lastschrift-Mandat (PDF, 619 KB)
Für Selbst- und Sonderversicherte besteht die Möglichkeit, ein SEPA Lastschrift-Mandat elektronisch über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) zu erteilen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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