Damit Krankengeld ausbezahlt werden kann, ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung (AuE) für Krankengeld auszustellen und im Interesse der bzw. des Anspruchsberechtigten ehestmöglich an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. In unserem Fragen-Antworten-Katalog finden Sie eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen zur AuE samt deren Beantwortung.

zum Fragen-Antworten-Katalog