Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2025
Arbeiten in der Sommerhitze
Die Beschäftigten unseres Unternehmens verrichten unter anderem Asphaltierungsarbeiten im Freien und sind dabei in den Sommermonaten häufig Temperaturen von über 30 Grad Celsius ausgesetzt. Ist an solchen Hitzetagen grundsätzlich von Schwerarbeit auszugehen?
Nein. Die Schwerarbeitsverordnung regelt zwar, dass Tätigkeiten bei Hitze oder Kälte unter die besonders belastenden Tätigkeiten fallen und als Schwerarbeit eingestuft werden können. Die Wetterlage ist jedoch für die Beurteilung von Hitze- oder Kältearbeitsplätzen nicht relevant.
Die Hitze- bzw. Kälteeinwirkung muss durch den Arbeitsvorgang verursacht sein, außenklimatische Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Die erforderlichen Messungen zur Feststellung, ob ein Hitze- oder Kältearbeitsplatz vorliegt, sind an Tagen bzw. in Monaten mit Durchschnittstemperaturen vorzunehmen.
Klassische Hitzearbeitsplätze gibt es in der Glas- und Papierindustrie, in Gießereien, im Hochofenbereich sowie in der Nahrungsmittelindustrie.
Kältearbeitsplätze sind vorwiegend in Tiefkühlkostverteilzentren der Lebensmittelindustrie, in Hochregallagern und Logistikzentren zu finden.
Die Redaktion
Autor: Mag. Wolfgang Böhm/ÖGK