Mit dem "Versicherungsverlauf Dienstnehmer" bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine hilfreiche Unterstützung für die korrekte Erstellung von Sozialversicherungsmeldungen. 

Sämtliche Meldungen werden durch das SV-Clearingsystem auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bei Unstimmigkeiten kommt es zu einem Clearingfall, der von der meldenden Stelle aufzulösen ist.  

Viele dieser Clearingfälle werden etwa bei der Ausstellung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) durch ein falsches Datum im Datenfeld "Beginn der Verrechnung" im Falle von Krankengeldbezug ausgelöst. Der Verrechnungsbeginn ist vor allem im Zusammenhang mit der Betrieblichen Vorsorge und bei Bezug von Krankengeld relevant.

Um Clearingfälle im Vorfeld zu vermeiden bzw. notwendige Korrekturen zu erleichtern, bietet das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU), das ab Herbst 2025 in das neue Dienstgeber-Dashboard integriert wird, die Funktion "Versicherungsverlauf Dienstnehmer".

Ihr Vorteil

Mit der Funktion "Versicherungsverlauf Dienstnehmer" kann auf Basis der bisher erstatteten Meldungen der bei der ÖGK gemeldete Versicherungsverlauf abgerufen werden. Abgebildet werden

  • die Versicherungszeiten,
  • die Zeiten der Betrieblichen Vorsorge,
  • die Zeiten mit Teilentgelt und
  • der Verlauf von Schwerarbeit.


Die chronologische Abfolge der gespeicherten Versicherungszeiten hilft, den aktuellen Versicherungsverlauf zu kontrollieren und im Falle eines Clearingfalles notwendige Korrekturen abzuleiten.

Für die Verwendung der Funktion "Versicherungsverlauf Dienstnehmer" sind im Unternehmensservice­portal (USP) folgende Verfahrensrechte zu vergeben:

  • "Konto",
  • "Kontoübersicht (als Bevollmächtigter)" und
  • "Konto (als Bevollmächtigter)".

Clearingfälle mit Hilfe des Versicherungsverlaufes vermeiden

Bezug von Krankengeld

Bei einer im Kalendermonat durchlaufenden Beschäftigung beginnt die Verrechnung in der Regel mit dem ersten Tag des Beitragszeitraumes ("Beginn der Verrechnung“ = "01“). 

Im Falle von krankheitsbedingten Unterbrechungen (zum Beispiel bei Krankengeldbezug) ist darauf zu achten, dass jener Tag als "Beginn der Verrechnung“ herangezogen wird, der dem Ende des Krankengeldanspruches folgt. Der "Versicherungsverlauf Dienstnehmer" bildet die zeitliche Abfolge von Beschäftigung und dem darauffolgenden Bezug von Krankengeld anschaulich ab. Mit dieser Unterstützung ist der richtige Verrechnungsbeginn einfach zu eruieren.

Beispiel: Ein Arbeiter bezieht vom 01.04. bis 16.04. Krankengeld. Welcher Tag ist bei der Erstellung der mBGM im Datenfeld "Beginn der Verrechnung“ des Tarifblocks einzutragen?

Lösung: Die Verrechnung beginnt mit dem 17.04. (= erster beitragsrelevanter Versicherungstag nach Leistungsbezug). Im Tarifblock ist daher "17“ einzutragen.

Betriebliche Vorsorge (BV)

Bei mehreren kurzen Dienstverhältnissen kommt es in Verbindung mit der BV oftmals zu Clearingfällen. Ob eine BV-Beitragspflicht besteht bzw. ab welchem Zeitpunkt diese beginnt, ist anhand der geteilten Darstellung von Versicherungszeiten und Zeiten der BV leicht festzustellen.

Beispiel:

  • Ein Dienstverhältnis beginnt am 01.02. und endet am 25.02.
  • Am 14.12. folgt eine tageweise Beschäftigung bei derselben Dienstgeberin.
  • Am 10.01. beginnt ein neues unbefristetes Dienstverhältnis bei derselben Dienstgeberin.

Lösung:

  • Das erste Dienstverhältnis unterliegt nicht der Beitragspflicht zur BV, weil dieses kürzer als einen Monat dauert. (Hinweis: Dauert das Dienstverhältnis länger als einen Monat, beginnt die BV-Pflicht auf Grund des beitragsfreien ersten Monates am 01.03.)
  • Für die tageweise Beschäftigung am 14.12. fällt der Beitrag zur BV an, weil innerhalb von zwölf Monaten ein neues Dienstverhältnis mit derselben Dienstgeberin abgeschlossen wird. Dies unabhängig davon, wie lange die beiden Dienstverhältnisse gedauert haben.
  • Auf Grund der erwähnten Zwölfmonatsregel ist für das dritte Dienstverhältnis die BV ab 10.01. zu melden.

Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK