Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) baut seit mehr als drei Jahren ihre digitalen Services im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung aus. Der Fokus liegt dabei auf der elektronischen Abwicklung von Geschäftsprozessen. Unternehmen profitieren von effizienten Prozessen und der damit einhergehenden Zeit- und Kostenersparnis.

Sofort-Antrags-Check im Zuge der ELDA-Übermittlung

Bei der Antragstellung auf zwischenstaatliche Bescheinigungen mittels elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) erfolgt sofort eine Prüfung, ob alle notwendigen Daten im Antrag enthalten sind. Im ELDA-Übertragungsjournal ist ersichtlich, ob der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Fehlen Angaben oder ist der Antrag widersprüchlich, finden Sie hier entsprechende Hinweise. Dadurch können Sie den Antrag schnell korrigieren und an die ÖGK übermitteln.

Zeitnahe Entscheidung

Bei einer vollständigen Übermittlung des Antrages erfolgt im Anschluss eine ausführliche fachliche Überprüfung und rasche Entscheidung über den Antrag sowie eine direkte Rückübermittlung via ELDA. Folgende Entscheidungen werden getroffen:

  • Bei Festlegung der österreichischen Rechtsvorschriften erfolgt eine Ausstellung der Bescheinigung PD A1.
  • Bei Festlegung von ausländischen Rechtsvorschriften erfolgt ein Informationsschreiben an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Weiters wird der betroffene ausländische Sozialversicherungsträger über die Festlegung informiert, da dieser die Ausstellung der Bescheinigung PD A1 vorzunehmen hat.
  • Bei einer Ablehnung erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller umgehend ein Schreiben mit der Begründung der Ablehnung.


Es kann vorkommen, dass die Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antragszeitraum zu weit in der Zukunft liegt, sodass sich der Sachverhalt noch ändern kann, oder bei einem Entsendeantrag die Anmeldung der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers noch nicht verarbeitet ist.

Den Verfahrensstatus der zwischenstaatlichen ­Anträge können Sie im WEB-BE-Kunden-Portal unter dem Link in der Rubrik "Mehr zum Thema" abfragen.
Weitere Informationen zu ELDA erhalten Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr im Internet".

Positive Bilanz

Neue Hotline der zwischenstaatlichen Sozialversicherung liefert Top-Ergebnisse

Seit März 2025 unterstützt die neue ÖGK-Hotline +43 5 0766-6100 ­bundesweit alle Betriebe in sämtlichen Fragen zum anzuwendenden Recht in der zwischenstaatlichen Sozial­versicherung. 

Eine erste Evaluierung belegt eine hohe Service-Performance:

  • 98 Prozent aller Gespräche werden binnen 16 Sekunden angenommen.
  • 85 Prozent aller Anliegen können sofort vom Hotline-Team gelöst werden. Bei sehr komplexen Materien wird – wenn notwendig – eine direkte Verbindung zu spezialisierten Fachkräften hergestellt.
  • 3 Minuten und 45 Sekunden dauert ein durchschnittliches Beratungs­gespräch.


Fachleute direkt am Telefon:
Wer +43 5 0766-6100 wählt, spricht ­immer mit erfahrenen Kundenbe­treuerinnen und Kundenbetreuern. Denn hinter der ÖGK-Hotline steht kein klassisches Callcenter mit Agents. Vielmehr managt das Team der zwischenstaatlichen Sozialversicherung sowohl die Fallbearbeitung als auch den Telefondienst. 

Eine Nummer für ganz Österreich:
Der Fokus der neuen Hotline liegt auf ­einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise. Ganz gleich, von wo aus Kundinnen und Kunden ­anrufen: Sie alle bekommen die ­gleiche Servicequalität. Zweitrangig ist die Frage, in welcher Region der Firmensitz liegt, oder wo der nächste ÖGK-Standort ist.

Der zwischenstaatliche Bereich steht beispielhaft für die neue Telefonstrategie. Die Zukunft gehört themenbezogenen, bundesweiten Hotlines. Diese lösen eine Vielzahl an regionalen Service-Nummern ab. 

Bitte beachten Sie:
Die Hotline +43 5 0766-6100 beantwortet alle Fragen zum anzuwendenden Recht in der zwischenstaatlichen Sozial­versicherung. Nicht umfasst von der Hotline sind Anliegen zum Leistungs­recht, etwa Kinderbetreuungsgeld, Mitversicherung, Bestätigung S1, Wohnsitzbescheinigung. Letztere werden – wie gewohnt – auch weiterhin von den jeweiligen Fachabteilungen schnell und direkt gelöst.

Autorin: Heidrun Biermann/ÖGK